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GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1551: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…hat, ob die Entrichtung im Wege einer Zwangsvollstreckung erfolgte, ob die Entrichtung einen Abgabenbetrag betraf, dessen Einhebung gemäß § 212a BAO ausgesetzt war (§ 212a Abs. 8 BAO), ob die Abgabenschuld von einer Zahlungserleichterung (§ 212 BAO) umfasst war. Im Fall einer im Rechtsmittelweg zuerkannten Steuergutschrift liegt keine…

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…bei der die gebührenpflichtige Schrift anfällt oder die die gebührenpflichtige Amtshandlung vornimmt, hat den Gebührenschuldner im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld aufzufordern, die im jeweiligen Verfahren anfallenden Gebühren binnen angemessener Frist zu entrichten. In der Regel wird eine Frist von maximal vier Wochen als angemessen…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 540: Wird das Ansuchen auf Ausstellung eines Reisedokuments ab- bzw. zurückgewiesen, ist im Bescheid über Folgendes zu informieren: "Wurde Ihr Antrag ab- bzw. zurückgewiesen und haben Sie eine Vorauszahlung an die Behörde geleistet, können Sie beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten die Rückzahlung der bezahlten…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…aber angefallenen) Gebühr anzubringen (siehe auch Rz 60). Ist die Anbringung eines Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich, ist Rz 62 f sinngemäß anzuwenden. Rz 72: Verbleibt die gebührenpflichtige Schrift nicht im Verwaltungsakt, hat der Vermerk außerdem die Bezeichnung der Urkundsperson sowie das Datum…

GebR 2025 Rz 121726. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…