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5 Treffer434 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 680–69110.14. Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Zulassungsbescheinigung) ausgestellt (§ 13 Abs. 1 Zulassungsstellenverordnung - ZustV). 10.14.1.2. Überstellungsfahrtschein Rz 684: Darunter versteht man die Bestätigung der Bewilligung, nicht zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger oder zugelassene, deren Kennzeichentafeln in Verlust geraten sind oder für die ein Wechselkennzeichen zugewiesen wurde, vorübergehend auf Straßen mit…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.12. Befreiungen Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 446: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 GebG sind gebührenfrei: | Z 1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn…

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

(1) Die Abkommensberechtigung eines im Ausland ansässigen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich sowohl bei der Entlastung an der Quelle als auch im Rückerstattungsverfahren unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare entsprechend § 138 BAO glaubhaft zu machen (zB der Formulare zur Entlastung an der Quelle…

KfzBStR 2021 Rz 213–218A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Rz 213: Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der Normverbrauchsabgabe bis zum 1. Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines…

GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.13.8. Gebührenbefreiungen Rz 656: Im GebG sind nachstehende sachliche Befreiungen angeführt (§ 14 TP 14 Abs. 2 GebG): | Z 1 | Armutszeugnisse, auch als Beilagen gebührenpflichtiger Eingaben und Protokolle | Z 2 | Zeugnisse, die im öffentlichen Fürsorgewesen beizubringen sind | Z 3…