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BMF-010221/0113-IV/8/2019Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0113-IV/8/201930.04.2019

…wobei für die Berechnung der Entfernung die Luftlinie und nicht die Zahl der Straßenkilometer maßgeblich ist. 2. Die Eigenschaft als Grenzgänger erfordert grundsätzlich eine tägliche Rückkehr zum Wohnort im Ansässigkeitsstaat in der Grenzzone. 3. Nach dem Wortlaut des Abkommens steht die Grenzgängereigenschaft nur Personen zu…

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Kriterien beziehungsweise Indizien können sein: Der Ort der gewöhnlichen Verwendung des Kraftfahrzeuges, das Land der Registrierung (Zulassung) des Kraftfahrzeuges, der Wohnort des Erwerbers sowie das Bestehen oder Fehlen von Verbindungen des Erwerbers zu einzelnen Mitgliedstaaten. Die Feststellung hat anhand objektiver Umstände im Zeitpunkt der Lieferung…

KfzBStR 2021 Rz 425–431B.1.3.2. Tatsächliche erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. a NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…3.2.3. Übersiedlungs- und Heiratsgut Rz 427: Wird im Rahmen einer Übersiedlung in das Inland (z.B. infolge Heirat, Wohnorts- bzw. Arbeitsplatzwechsel usw.) ein neues oder gebrauchtes Kraftfahrzeug in das Inland verbracht und hier zum Verkehr erstmals zugelassen, entsteht die Steuerpflicht nach § 1 Z…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…hat. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Verfügt der Abnehmer über mehrere Reisepässe mit unterschiedlichen Wohnorten, kommt es auf den vorgelegten Pass an. Befindet sich im Reisepass keine Eintragung über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…nicht zumutbar ist. Die Nacherfassung der Belege kann, wenn etwa nur mobile Leistungen erbracht werden und keine Betriebstätte vorliegt, auch am Wohnort (Wohnung) des Unternehmers erfolgen. Die tatsächliche Beurteilung, ob nun eine Betriebsstätte vorliegt oder nicht, lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhaltes des Einzelfalles…