…Erledigung der Abgabenbehörde, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens für die jeweilige Angelegenheit zuständig ist (§ 323b Abs. 3 BAO). Rz 7: Die Zuständigkeit ist von Amts wegen wahrzunehmen (§ 53 erster Satz BAO). Eine allfällige Unzuständigkeit ist somit in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen (vgl. zB VwGH…
…Steuerbefreiung Gemäß § 5 Abs. 3 der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) kann durch Bescheid eine Entlastung an der Quelle (Befreiung von der Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzuges) zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Umgehungsgestaltung vorliegt und das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oder der inländische Beschäftiger für die…
…oder kann die Manipulationssicherheit aus den vorgelegten Beweisunterlagen nicht abgeleitet werden, ist über den Antrag mit negativem Bescheid zu entscheiden. Der Unternehmer hat in diesem Fall binnen drei Monaten nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides die Manipulationssicherheit unter Verwendung einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit herbeizuführen (vgl…
…BAO-Bestimmungen zu den besonderen Bestimmungen der QuRV War eine Steuernummer für einen bestimmten Veranlagungszeitraum zur Quotenregelung angemeldet und wurde diese in weiterer Folge vom Vertreter von der Quotenregelung abgemeldet oder amtswegig von der Quotenregelung ausgeschieden, gelten für diese ab dem Wirksamwerden der Abmeldung bzw…
…k EU-AHG genannt sind. Damit umfasst der automatische Informationsaustausch nicht etwa die Übermittlung eines Auskunftsbescheids iSd § 118 BAO selbst, sondern die Übermittlung der genannten Basisinformationen. Im Anschluss an diesen automatischen Informationsaustausch können zusätzliche Informationen, einschließlich des vollständigen Wortlauts des Bescheids, über den Informationsaustausch auf…
…von einer allfälligen Gebührenbefreiung - mit den weiter oben angeführten Beträgen zu vergebühren. Die Gebühr ist auf das Konto des Finanzamtes Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (IBAN: AT83 0100 0000 0550 4109, BIC: BUNDATWW) zu entrichten, wobei auf der Zahlungsanweisung als Verwendungszweck das jeweilige Beschwerdeverfahren (Geschäftszahl des Bescheides…
…gesetzt. Weiters ist § 245 Abs. 2 BAO sinngemäß anzuwenden. Danach hat ein Antrag auf Mitteilung der einem Bescheid ganz oder teilweise fehlenden Begründung fristhemmende Wirkung. Diese Hemmung beginnt mit dem Tag der Einbringung des genannten Antrages. Sie endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung…
…Verwaltungsabgaben Rz 1794: Soweit eine Verwaltungsabgabenschuld nicht besteht oder nachträglich weggefallen ist, sind die hierauf entrichteten Beträge zu erstatten. Die Rückerstattung hat durch jene Behörde zu erfolgen, durch die die Beträge eingehoben wurden. Beispiel: Ein Bürgermeister hebt für einen abweisenden Bescheid 6,50 Euro gemäß…
…ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld, auch wenn die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen das wirtschaftliche Ergebnis eintreten bzw. bestehen lassen. 13.3. Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes bei Bedingungen oder Genehmigung eines Beteiligten Rz…
…aber kein Bescheid über die Benützungsbewilligung, hat der Bauwerber (in der Regel) bereits mit der Meldung der Vollendung das Recht zur Benützung des Bauvorhabens. Rz 163: Werden Beilagen nach Übermittlung der abschließenden Erledigung nachgereicht, entsteht keine Gebührenschuld. Rz 164: Ein schriftlicher Vorhalt oder eine Ladung…
…Wird zB ein Pachtvertrag über eine Jagdpacht von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit rechtskräftigem Bescheid für unwirksam erklärt, fehlt der Gebührenvorschreibung ihre Grundlage (VwGH 18.3.1982, 81/15/0112). Rz 1011: Wird ein Mietvertrag von nur einem der beiden Hälfteeigentümer einer Liegenschaft auf der Vermieterseite…
…1001/79). 2.3.5. Mängelbehebungsauftrag Liegen Mängel im Sinn des § 85 Abs. 2 BAO bei Bescheidbeschwerden vor, so hat die Abgabenbehörde einen Mängelbehebungsauftrag zu erlassen. Dies liegt nicht im Ermessen der Behörde (vgl. zB VwGH 29.6.1999, 99/14/0123). Nicht mit Mängelbehebungsauftrag…
…in einer Schrift enthaltene Berechtigung, Befugnis oder Anerkennung die Gebühr zu entrichten (§ 12 Abs. 2 GebG). Rz 316: Die mehrfache Gebühr in einem Bescheid der Bergbehörde über die Bewilligung zur Überlassung der Ausübung einer Bergwerksberechtigung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden für mehrere Bergwerksberechtigungen ist nicht nach…
…1 EDTV, BGBl. II Nr. 259/2023, übermittelt werden. Derartige Anbringen sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Art. 3 Z 12 eIDAS-VO zu versehen (§ 3 Abs. 3 EDTV). Diese ist erforderlich, weil der Einschreiter bei Verwendung des elektronischen Dateitransfers - anders als…
…siehe Rz 104 ff) der Niederschrift einer Bundesverwaltungsabgabe von 2,10 Euro. 31.1.9.5. Wesentlich im Privatinteresse Rz 1811: Im Gegensatz zur Eingabengebühr des § 14 TP 6 GebG, die ein Privatinteresse der Privatperson voraussetzt, erfasst TP 2 BVwAbgV leidglich sonstige Bescheide und Amtshandlungen…
…51). Rz 289: Hat ein Bescheid oder eine Bescheinigung ausschließlich ordnungspolitischen Charakter, so fällt dafür keine Gebühr nach der § 14 TP 2 Abs. 1 Z 1 GebG an. Beispiele (Anm.: unabhängig der nunmehr bestehenden Gebührenbefreiung in § 333a GewO 1994): Bescheid über die Anzeige betreffend weiterer…
Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026
…ff) entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Hinausgabe, also mit der Aushändigung oder Übersendung an die Person, die aus der amtlichen Ausfertigung unmittelbare Rechte ableiten kann. Rz 170: Eine Übersendung liegt dann vor, wenn die Schrift nicht persönlich, sondern postalisch oder elektronisch (zB E-Mail…
…am 10. Oktober 2021Februar 2022 nicht der Normverbrauchsabgabe (siehe Rz 523). Auch eine spätere Zulassung dieses Kraftfahrzeuges löst nicht die Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe aus. Rz 1329: Wird das Kraftfahrzeug nach Abschluss des unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrags, allerdings vor dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. des…
…Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gebührenschuldner einen Rechtsmittelverzicht abgibt (§ 255 BAO). Der Bescheid wird durch mündliche Bekanntgabe erteilt. Die darin festgesetzte Gebühr wird mit der Bekanntgabe des Bescheides sofort zur Zahlung fällig. Randzahlen 1218 bis 1249: derzeit frei