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2023-0.913.347Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Ärzten gemäß dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34722.12.2023

…24. August 2000, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 21. August 2023, anwendbar. 7.Die Konsultationsvereinbarung vom 4./9. April 2019 soll weiterhin im Anwendungsbereich des Abkommens vor Wirksamwerden des Protokolls vom 21. August 2023 gelten. Bundesministerium für Finanzen, 22. Dezember 2023 1 vgl. Tz…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…in dem die spätere der nachstehenden Unterschriften erfolgt. Jede zuständige Behörde kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats beenden. Die Beendigung soll am ersten Tag des Monats wirksam werden, der auf einen Zeitabschnitt von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…Tage-Klausel nicht mehr wirksam werden kann, weil der Arbeitgeber des überlassenen Dienstnehmers im Tätigkeitsstaat ansässig ist. (2)Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich ausschließlich auf die Arbeitgebereigenschaft im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen und bewirkt keine Änderung der Arbeitgebereigenschaft auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts (LStR…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 1/2

…2000, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 21. August 2023 anwendbar. 45.Die Konsultationsvereinbarung vom 4./9. April 2019 soll weiterhin im Anwendungsbereich des Abkommens vor Wirksamwerden des Protokolls (siehe Artikel X Ziffer 2 Buchstabe c) vom 21. August 2023 gelten. Bundesministerium für Finanzen, 22…

KfzBStR 2021 Rz 1532–1540C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Jänner des Folgejahres durch Verordnung die Steuersätze und die Abzugsbeträge anpassen, um die Änderung der durchschnittlichen CO2-Emissionen auf Grund der technischen Entwicklung und der regulatorischen Vorgaben zu berücksichtigen. Dabei ist auf ökologische und soziale Zielsetzungen Bedacht zu nehmen. C.5.8.1. Wirksamwerden der…

2024-0.459.298Teilweise Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens durch Belarus
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.459.29827.06.2024

…2. Konkrete Auswirkungen der Suspendierung Die Bestimmungen über die Anwendbarkeit des DBA auf Steuern (Art. 2) und auf Personen (Art. 1 iVm Art. 4) wurden nicht ausgesetzt. Die Ansässigkeit einer Person iSd DBA kann daher weiterhin einem Vertragsstaat zugeordnet werden. Die Verteilungsnormen betreffend Dividenden (Art…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…angemeldet und wurde diese in weiterer Folge vom Vertreter von der Quotenregelung abgemeldet oder amtswegig von der Quotenregelung ausgeschieden, gelten für diese ab dem Wirksamwerden der Abmeldung bzw. des Ausscheidens nicht mehr die in der QuRV geregelten besonderen Bestimmungen, sondern die allgemeinen Bestimmungen der BAO…

GebR 2025 Rz 1349–135227.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…nach Ende des Verzichtes ist die Kündigung jederzeit möglich | Bestimmte Dauer iHv so vielen Jahren, als vom einseitigen Kündigungsverzicht umfasst + unbestimmte Dauer (insgesamt maximal 21 Jahre) | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte); Verlängerung um eine weitere bestimmte Zeit, wenn das Vertragsverhältnis nach Ablauf…

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…nach Ende des Verzichtes ist die Kündigung jederzeit möglich | Bestimmte Dauer iHv so vielen Jahren, als vom einseitigen Kündigungsverzicht umfasst + unbestimmte Dauer (insgesamt maximal 27 Jahre) | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte); Verlängerung um eine weitere bestimmte Zeit, wenn das Vertragsverhältnis nach Ablauf…