…des § 33 GebG vorgesehenen Gebühren handelt es sich nicht um eine einzige einheitliche Abgabe, sondern entsprechend den einzelnen Tatbeständen um jeweils verschiedene Abgaben. 11.1.1. Rechtsgeschäfte Rz 1003: Rechtsgeschäfte sind privatgeschäftliche Willenserklärungen, die auf die Begründung, Aufhebung oder Abänderung von Rechtsverhältnissen gerichtet sind. Das…
…siehe zur Entstehungsgeschichte BFH 28.6.1972, I R 35/70). Rz 272: Der Begriff des "ständigen Vertreters" umfasst daher bei historischer Interpretation nicht nur den unmittelbaren Vertreter, der Willenserklärungen im Namen des Vertretenen abgibt, sondern auch den mittelbaren Vertreter, der zwar im eigenen Namen…
…2013 den Standesämtern vorzulegen sind. Rz 640: Bescheide, durch die in rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender und in einer der Rechtskraft fähigen Weise über Rechtsverhältnisse abgesprochen wird, unterliegen als Willenserklärungen einer Verwaltungsbehörde grundsätzlich nicht der Zeugnisgebühr. Beurkundet der Bescheid nebenbei auch persönliche Eigenschaften, Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände…