RIS AI
4 Treffer350 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 250–25810. Tarife der festen Gebühren (§ 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…als Abschriften zu beurteilen. Abschriften müssen den Wortlaut der Urschrift genau wiedergeben. 10.1.1.2. Abschrift - Gleichschrift Rz 255: Zum Unterschied von Gleichschriften, Duplikaten, Triplikaten usw. fehlt den Abschriften eine den Inhalt der Schrift deckende originale Wiederholung der Unterschrift oder eine - entsprechend § 18 Abs…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…für die Folgejahre jährlich melden. Dies gilt nicht, wenn der Kontoinhaber keine meldepflichtige Person mehr ist. 3.3.6. Wiederholung der Überprüfung (§ 24 GMSG) Rz 23: Führt ein meldendes Finanzinstitut die erweiterten Überprüfungsverfahren für ein Konto von hohem Wert durch, so ist es in den…

GebR 2025 Rz 400–40710.5. Eingaben (§ 14 TP 6 GebG und § 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…so unterliegt die Bestätigung der Gebühr für Eingaben. Rz 406: Wird eine Eingabe über amtlichen Auftrag im Zuge einer amtlichen Sachverhaltsermittlung überreicht, ist das Privatinteresse ausgeschlossen (VwGH 14.11.1996, 94/16/0148). Rz 407: Die Wiederholung eines bei einer Behörde bereits eingebrachten Antrages in…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…5 Z 17 GebG befreit. Anders bei Wiederholung des bereits gestellten Begehrens (siehe Rz 407). 10.5.7.4. Rechtsmittel Rz 427: Berufungen gegen Bescheide, mit denen ein Ansuchen abgewiesen wurde, unterliegen der gleichen Gebühr wie das abgewiesene Ansuchen. Zu Beschwerden an die Verwaltungsgerichte siehe…