3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…
…1 Z 1 lit. a oder b ImmoInvFG fallen und die Einkünfte im Sinne des § 27 EStG 1988 sind, sinngemäß anzuwenden. Daher führen insbesondere Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 3 EStG 1988), Dividenden oder Einkünfte aus Derivaten, die bisher nicht als Wertpapier…
…Anschaffungskosten der Anteile des übernehmenden Fonds fortzuführen. Die sich im Rahmen der Verschmelzung ergebenden Barauszahlungen sind als realisierte Wertsteigerungen zu behandeln und damit steuerpflichtig. Die Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds (einschließlich Anteile an einem AIF, der kein AIF in Immobilien ist…
3.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 244: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende…
…1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot 3.1.1.5.8.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 242: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011…
…1.5.9. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot 3.1.1.5.9.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 245: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011…
…1 EStG 1988. Dies gilt allerdings nur, soweit die ausgeschütteten Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital darstellen. Liegen hingegen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen bzw. aus Derivaten vor, führt der KESt-Abzug nicht zur Steuerabgeltung. 3.2.2.1.2.2.2. Meldefonds und Nichtmeldefonds…
…Eine Ausnahme vom besonderen Steuersatz besteht, wenn die Erzielung von Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen und aus Derivaten den Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit des Anteilinhabers bildet. Für Veräußerungen nach dem 31.3.2012 und vor dem 1.1.2016 galt noch der besondere Steuersatz von 25…
…3.4.2.1.3. "Substanzgewinne" (Einkünfte iSd § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988) Rz 370: Werden die im Fonds realisierten Wertsteigerungen nicht oder nicht zur Gänze ausgeschüttet, hat der Fonds 60% des positiven Saldos aus Einkünften iSd § 27 Abs. 3 und 4 EStG…
…gegebenenfalls durch höhere Lieferpreise, ausgleichen kann. Der hierbei vorzusehende Ausgleich zwischen Herstellungs- und Vertriebsunternehmen ist im Vorhinein aus Rentabilitätsprognosen abzuleiten und schriftlich zu dokumentieren. Rz 341: Werbe- und sonstiger Markterschließungsaufwand führt in der Regel zum Entstehen oder zur Wertsteigerung des Firmenwerts, der dem Unternehmen als…
…des Fondsanteils zu mindern (§ 186 Abs. 3 zweiter Satz InvFG 2011). Nachdem die Anschaffung des Fondsanteils nach dem 31.12.2010 erfolgte, unterliegt die realisierte Wertsteigerung des Fondsanteils selbst bei der Veräußerung der Besteuerung gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011. Damit wird auch die Besteuerung…
…für die Auszahlung der Kapitalertragsteuer setzt sich somit zusammen aus sämtlichen Erträgen aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 (ordentliche Erträge) sowie 60% der realisierten Substanzgewinne (Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 und Einkünfte aus Derivaten gemäß …
…bis zum Ende eines Kalenderjahres erzielten positiven und negativen Einkünfte, untergliedert in Einkünfte aus der Überlassung von Kapital gemäß § 27 Abs. 2 EStG 1988, Einkünfte aus Wertsteigerungen gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 und Einkünften aus Derivaten gemäß § 27 Abs. 4 EStG 1988 zu enthalten…
… 40 und 42 ImmoInvFG aus Immobilien, wenn diese Immobilien im Inland gelegen sind; Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, soweit diese Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland stammen, an der der Steuerpflichtige oder im Fall eines…
…EStG 1988, dass die Anteile im Privatvermögen gehalten werden (Privatvermögensfiktion) wird nur dieser Teil der KESt unterworfen. Nach § 97 Abs. 1 EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Einkünfte aus Derivaten aus Fondsanteilen, die im Betriebsvermögen gehalten werden, nicht der Endbesteuerung. Natürliche Personen, die…
…2. Zinsen Rz 380: Zinsen unterliegen nur im Rahmen der Betriebsstättenbesteuerung der Besteuerung. 3.4.1.2.3. Veräußerung eines Anteilsrechts Rz 381: Der beschränkten Steuerpflicht unterliegen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, soweit diese aus der Veräußerung von Aktien oder GmbH-Anteilen stammen, wenn…
…üblichen Fall einer Veräußerung dar, wobei in diesem Fall der Rücknahmepreis den Veräußerungspreis darstellt. Rz 429: Gemäß § 40 Abs. 3 ImmoInvFG unterliegen realisierte Wertsteigerungen bei Veräußerung eines Immobilienfondsanteilscheins ab 1.4.2012 der Besteuerung gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988. Dies gilt jedoch nur für…
…1.5.4. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen bei ausländischem Depot 4.1.1.5.4.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 439: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 40 Abs. 3 ImmoInvFG Einkünfte…
… 126 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 geleistet, gelten diese beim Anteilinhaber in voller Höhe als realisierte Wertsteigerungen; eine Verminderung der Anschaffungskosten findet nicht statt. Da gemäß § 186 Abs. 4 Z 3 InvFG 2011 der Umtausch von Anteilen auf Grund…
…00 | Buchwert | 36,90 | 18.450,00 | Veräußerungserlös 2013 | 39,50 | 19.750,00 | Realisierte Wertsteigerung im Jahr 2013 | 2,60 | 1.300,00 Der Gewinn aus der Veräußerung der Investmentfondsanteile ist vom Anleger in seine…