…Überprüfungspflichtige und meldepflichtige Konten (§§ 34 bis 36 GMSG) Rz 32: Im Gegensatz zu bestehenden Konten natürlicher Personen wird für die Meldepflicht von bestehenden Konten von Rechtsträgern eine Wertgrenze vorgesehen. Wenn ein bestehendes Konto eines Rechtsträgers zum Stichtag 30. September 2016 einen Gesamtkontosaldo oder -wert im…
…2 ImmoInvFG für inländische Immobilienfonds eingezogene Wertgrenze von 20% des Fondsvermögens hinsichtlich der einzelnen Immobilie nicht nachhaltig überschritten werden. Ein einmaliges Überschreiten der Wertgrenze, das voraussichtlich nicht von Dauer sein wird, bedingt keine Überbetonung. Zur Ermittlung der Wertgrenze wird auf den Zeitpunkt des Erwerbs abgestellt…
…05. Ist eine Saldo- oder Wertgrenze zum letzten Tag eines Kalenderjahrs zu ermitteln, muss der betreffende Saldo oder Wert grundsätzlich per 31. Dezember dieses Kalenderjahrs ermittelt werden. Endet der Meldezeitraum innerhalb eines Kalenderjahres, muss die Saldo- oder Wertgrenze zum letzten Tag des Meldezeitraums ermittelt werden…
B.5.3. Gemeiner Wert B.5.3.1. Allgemeines Rz 806: In allen Fällen, in denen die Steuerschuld nicht auf Grund einer inländischen Lieferung oder eines innergemeinschaftlichen Erwerbs entsteht (z.B. Eigenimport, Änderung der Verhältnisse durch Nutzungsänderung, Eigenverbrauch), ist die Bemessungsgrundlage der gemeine Wert…
10.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG) Rz 69: Der Ausdruck "bestehendes Konto" bedeutet einerseits ein Finanzkonto, das zum 30. September 2016 von einem meldenden Finanzinstitut geführt wird (§ 79 Z 1 GMSG). Andererseits gilt ungeachtet des Zeitpunkts der Eröffnung des Finanzkontos jedes Finanzkonto…