B.6.1.7. Wertänderungen des Tarifs (§ 6 Abs. 7 NoVAG 1991) Rz 925: Bei Krafträdern sowie bei leichten und schweren vierrädrigen Kraftfahrzeugen, mit einem Hubraum von mehr als 125 Kubikzentimetern (Klasse L3e bis, L4e, L5e sowie L7e), vermindert sich beginnend ab 1. Jänner 2024…
…folgenden Formel: [Grafik] Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0,49 abrunden, ab 0,50 aufrunden). Der Höchststeuersatz beträgt 50%. Für die jährlichen Wertänderungen (beginnend mit 1. Jänner 2022 und letztmalig mit 1. Jänner 2024) beim CO2-Abzugsbetrag…
…Formel: [Grafik] Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0,49 abrunden, ab 0,50 aufrunden). Der Höchststeuersatz beträgt 50%. Näheres zu den jährlichen Wertänderungen (beginnend mit 1. Jänner 2022 und letztmalig mit 1. Jänner 2024) beim CO2-Abzugsbetrag…
In Abänderung des Erlasses vom 29. Juli 2026, 2026-0.640.491, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. September 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…
In Abänderung des Erlasses vom 27. Mai 2026, 2026-0.450.369, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Juli 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…
In Abänderung des Erlasses vom 27. August 2026, 2026-0.720.630, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…
In Abänderung des Erlasses vom 26. Juni 2026, 2026-0.535.683, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. August 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…
B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum Rz 812: Wird ein Gebrauchtfahrzeug im übrigen Unionsgebiet bei einem befugten Fahrzeughändler erworben, dann gilt der Anschaffungspreis als gemeiner Wert (§ 5 Abs. 2 NoVAG 1991). Der Kaufpreis (Anschaffungspreis) gilt somit in diesen…
12.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG) Rz 89: Eine Änderung der Gegebenheiten liegt dann vor, wenn neue bzw. geänderte Informationen in Bezug auf den Kontoinhaber oder in Bezug auf das Finanzkonto vorliegen. Eine Änderung der Gegebenheiten in Bezug auf den Kontoinhaber liegt beispielsweise vor…