…1563. Beispiele: 1. Lkw 1 mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 7 Tonnen (monatliche Steuer/Mindeststeuer 15 Euro) und Lkw 2 mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 14 Tonnen (monatliche Steuer 23,80 Euro) werden unter einem Wechselkennzeichen betrieben. Lkw 2 weist die höhere Steuerbelastung…
…der motorbezogenen Versicherungssteuer steht grundsätzlich nur für ein Kraftfahrzeug zu. Unter einem Wechselkennzeichen zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge werden allerdings von der Steuerbefreiung miterfasst (siehe Rz 329 ff). Rz 282: Für die Befreiung ist nicht erforderlich, dass der Mensch mit Behinderung gleichzeitig Zulassungsbesitzer und auch Versicherungsnehmer…
…verwendet wird, und dass er für kein anderes Kraftfahrzeug (ausgenommen Wechselkennzeichen) die Steuerbefreiung beansprucht hat. Weiters gibt der Antragsteller damit eine Verpflichtungserklärung ab, dass der Wegfall der Voraussetzungen für die Befreiung dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen ist. Rz 327: Bei Erfüllung aller Voraussetzungen entsteht der Anspruch…
…2. Überstellungsfahrtschein Rz 684: Darunter versteht man die Bestätigung der Bewilligung, nicht zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger oder zugelassene, deren Kennzeichentafeln in Verlust geraten sind oder für die ein Wechselkennzeichen zugewiesen wurde, vorübergehend auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu verwenden. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass…
…zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger, zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger, deren Kennzeichentafeln in Verlust geraten sind oder Kraftfahrzeuge und Anhänger, für die ein Wechselkennzeichen zugewiesen wurde, vorübergehend auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu verwenden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass dies für Fahrten zur Überstellung des Kraftfahrzeuges oder…
…Anhänger mit 18 Tonnen und 5 Tonnen unter Wechselkennzeichen: Ein Anhänger ist überzählig; für den 15-Tonnen-Anhänger ist keine Steuer zu erheben, der 5-Tonnen-Anhänger ist frei, weil er unter einem Wechselkennzeichen angemeldet ist (siehe Rz 1427 bis 1432). Rz 1361: Bei der…
…die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet. Das Kraftfahrzeug darf daher während dieses Zeitraums auch nicht verwendet werden (etwa mit vorhandenen Wechselkennzeichen oder ausländischen Kennzeichen). Beispiel: Ein Speditionsunternehmen hinterlegt die Kennzeichen seines Lkw für ein halbes Jahr und nimmt die Steuerbefreiung in Anspruch. Innerhalb dieses Zeitraumes betreibt…
…vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte einhält. (Bei Wechselkennzeichen ist Rz 1431 zu beachten.) Rz 1509: Da seit dem Jahr 2018 die "grünen" Begutachtungsplaketten laufend durch "weiße" Begutachtungsplaketten ersetzt werden, ist die Farbe der Begutachtungsplakette nicht ausreichend für den Nachweis über die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte. Rz 1510: Bei dieser…
…welches der motorbezogenen Versicherungssteuer, und ein Kraftfahrzeug, welches der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt, unter einem Wechselkennzeichen zugelassen, besteht die Möglichkeit der Anrechnung der entrichteten motorbezogenen Versicherungssteuer auf die Kraftfahrzeugsteuer (siehe Rz 1429). In jenen Fällen, in denen die anrechenbare motorbezogene Versicherungssteuer die Kraftfahrzeugsteuer übersteigt und daher die…
… 3 Abs. 2 Z 2 NoVAG 1991 grundsätzlich für alle unter einem Wechselkennzeichen zugelassenen Kraftfahrzeuge in Anspruch genommen werden, da diese Kraftfahrzeuge auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sein können. Sind mehrere Kraftfahrzeuge ohne Wechselkennzeichen auf den Menschen mit Behinderung zugelassen, steht die Befreiung allerdings…
…davon, ob das Kraftfahrzeug oder der Kreis der Zulassungsbesitzer geändert wird. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn bei einem bestehenden Zulassungsverhältnis ein neues Kraftfahrzeug unter einem Wechselkennzeichen hinzugemeldet wird. In diesem Fall reicht es allerdings aus, das Ansuchen nur für das neue Kraftfahrzeug zu stellen…
Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967) Rz 17: Ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern; zwei Räder mit einer gemeinsamen Nabe oder Zwillingsräder zählen als ein Rad. Diese umfassen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 KFG 1967 folgende Untergruppen, wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen…
A.3.7. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw. Rz 350: Für völkerrechtlich privilegierte Personen ist in § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. in § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24…
A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Rz 213: Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der Normverbrauchsabgabe bis zum 1. Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines…
B.1.3.2.5. Tageszulassung/Kurzzulassung (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Rz 432: Nicht zum Kreis der Vorführkraftfahrzeuge gehören Kraftfahrzeuge, für welche sogenannte Tageszulassungen oder Kurzzulassungen vorgenommen werden. Zumeist wird bei diesen Zulassungen kein Kennzeichen ausgegeben, sodass sie auf öffentlichen Straßen nicht verwendet werden…