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KfzBStR 2021 Rz 1670–1677D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…VersStG 1953 sind für die Steuerberechnung nicht die tatsächlichen Werte, sondern die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte maßgeblich (siehe Rz 1526 ff). Beispiel: Ein Pkw ist in Österreich zugelassen und bei einem österreichischen Versicherer kraftfahrzeughaftpflichtversichert. Der Versicherer hat die motorbezogene Versicherungssteuer von den in der…

KfzBStR 2021 Rz 979B.6.2.2.4.4. Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.2.2.4.4. Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014 Rz 979: Der Abzugsposten (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991) beträgt vom 1. März 2014 bis zum 31. Dezember 2014: für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor 350 Euro, für Kraftfahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…relevant, da Omnibusse selbst nicht steuerbar sind. Rz 147: Unter Taxigewerbe fällt die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten bereitgehalten werden oder durch Zuhilfenahme von Kommunikationsdiensten angefordert werden (Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw - Taxi). Es umfasst auch die alleinige Beförderung von Sachen, die…

KfzBStR 2021 Rz 963–968B.6.2.2.2. Rechtslage ab 1. Jänner 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Von der errechneten Steuer ist der Abzugsposten in Höhe von 350 Euro abzuziehen. Die Berechnung kann zu keiner Steuergutschrift führen. Beispiel: Die Bemessungsgrundlage für einen im April 2020 eigenimportierten Pkw aus einem Drittland beträgt 5.000 Euro, der CO2-Ausstoß 130 g/km. [Grafik] &nbsp…

KfzBStR 2021 Rz 1018–1022B.6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…im Inland weitergeliefert wird, anzuwenden ist. Es ist somit der Abzugsposten gemäß der zum Zeitpunkt der Erfüllung des Tatbestandes gesetzlichen Regelung heranzuziehen (siehe Rz 934933). B.6.2.7. Vergütung 16,67% bei Normverbrauchsabgabe als Kostenfaktor (§ 6 Abs. 7 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung Rz 1023: Bei Gebrauchtfahrzeugen, die von Fahrzeughändlern oder von sonstigen Personen aus dem übrigen Unionsgebiet importiert werden, kommt es umsatzsteuerlich häufig zur Anwendung der Differenzbesteuerung. Auch bei der Differenzbesteuerung ist die Umsatzsteuer nicht Teil der Berechnungsgrundlage für die Normverbrauchsabgabe…

KfzBStR 2021 Rz 1513–1517C.5.2.2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.2.2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 Rz 1513: Wird für Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (seit 1. Jänner 2023: ausgenommen Wohnmobile bis 3,5 t hzGG mit Basisfahrzeug der Klasse…

KfzBStR 2021 Rz 962B.6.2.2. Andere Kraftfahrzeuge (§ 6 Abs. 2 NoVAG 1991) - Pkw
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 6 Abs. 2 NoVAG 1991) - Pkw B.6.2.2.1. Übersichtstabelle Rechtslagen - Pkw Rz 962: Diese Tabelle soll einenEinen Überblick über die verschiedenen Rechtslagen bei Personenkraftwagen soll die Tabelle "Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1 / KN 8703)" im Anhang III vermitteln. In den nachfolgenden Randzahlen…

KfzBStR 2021 Rz 1000–1006B.6.2.2.6. Rechtslagen von 1. Juni 1996 bis 30. Juni 2008
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.2.2.6. Rechtslagen von 1. Juni 1996 bis 130. JuliJuni 2008 Rz 1000: Der Steuersatz in Prozent errechnet sich nach den folgenden Formeln: für Benzinfahrzeuge: [Grafik]   für Dieselfahrzeuge: [Grafik]   Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher…

KfzBStR 2021 Rz 980–992B.6.2.2.5. Rechtslagen von 1. Juli 2008 bis 28. Februar 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Biogas Antrieb mit Flüssiggas Antrieb mit Wasserstoff B.6.2.2.5.1.1. Benzinantrieb Rz 985: Der Steuersatz in Prozent errechnet sich für Pkw mit Benzinmotoren nach der folgenden Formel: [Grafik]   Rz 986: Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden…

KfzBStR 2021 Rz 1532–1540C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge Rz 1532: Für ein in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug, das vorübergehend im Inland benützt wird, wird die Steuer pro in Österreich verbrachtem Tag für dieses Kraftfahrzeug, je nachdem ob es sich um ein Kraftrad, einen Personen- und…

KfzBStR 2021Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage | Berechnung (pro Monat) | Ersatzwerte | Mindeststeuer (pro Monat) | Anmerkungen | KlassePkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung vor 01.10.2020 M1 / Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten…

KfzBStR 2021 Rz 325–331A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer A.3.6.4.1. Allgemeines Rz 325: Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sind gemäß § 2 Abs. 1 KfzStG 1992 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (siehe Rz 200). A.3.6.4.2. Anzeige Rz…

KfzBStR 2021Wohnmobile - Aufbauart "SA" (Klasse M1 / KN 8703)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Wohnmobile - Aufbauart "SA" (Klasse M1 / KN 8703) | Rechtslage | BerechnungBerechnung Steuersatz in % | Wahlmöglichkeit | Ersatzberechnung | Höchststeuersatz | CO2-Bonus | CO2-Malus | NOx- Bonus | Umwelt-Bonus | Partikel-Malus | Abzugsposten | Erhöhungsbetrag | Anmerkungen | 01.01.2025 - 31…

KfzBStR 2021 Rz 938–948B.6.1.9. Vergütung des Umsatzsteueranteils in Höhe von 16,67%
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 1 Z 3 lit. a NoVAG 1991 aus und muss daher Normverbrauchsabgabe entrichten. Das Kraftfahrzeug wird am 20. Juli 2020 an einen inländischen Endkunden B geliefert. Der Fahrzeughändler A bezieht die geleistete Normverbrauchsabgabe als Kostenfaktor in den Kaufpreis mit ein, wodurch diese systembedingt der Umsatzsteuer…

KfzBStR 2021 Rz 213–218A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Rz 213: Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der Normverbrauchsabgabe bis zum 1. Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines…

KfzBStR 2021Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Motorbezogene Versicherungssteuer | Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage | Berechnung (pro Monat) | Ersatzwerte | Mindeststeuer (pro Monat) | Anmerkungen | KlassePkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung vor 01.10.2020 M1 / Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die…

KfzBStR 2021 Rz 823–828B.5.4.2. Wohnmobile / Reisemobile
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.5.4.2. Wohnmobile / Reisemobile Rz 823: Bei Wohnmobilen und somit Kraftfahrzeugen mit einer zum Wohnen geeigneten Inneneinrichtung (siehe Rz 520 sowie Rz 566 ff) stellen die Antriebsmaschine und der Aufbau als Gesamtkraftfahrzeug eine wirtschaftliche Einheit dar. Solche Kraftfahrzeuge sind daher in ihrer Gesamtheit…

KfzBStR 2021 Rz 1690–1697D.4. Steuersatz (§ 6 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…je Kilowatt: 0 Euro, für die weiteren 66 kW: 0,65 Euro/kW, für die weiteren 20 kW: 0,70 Euro/kW, für die darüber hinausgehenden Kilowatt: 0,79 Euro/kW. Die monatliche motorbezogene Versicherungssteuer beträgt mindestens 6,50 Euro. Beispiel 1: Pkw: 120 kW…

KfzBStR 2021 Rz 1130–1135B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Rz 1130: Der Unternehmer, der normverbrauchsabgabepflichtige Vorgänge ausführt, muss darüber im Inland Aufzeichnungen führen, aus denen eindeutig hervorgeht, welchem Vorgang ein Steuerbetrag zuzuordnen ist. Um die Vollständigkeit der steuerpflichtigen Vorgänge nachvollziehen zu können, müssen die Vorgänge getrennt nach steuerpflichtigen Vorgängen, gemäß § 1 Z 1 NoVAG…