RIS AI
3 Treffer347 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…durch Weisung (§ 52 BAO). Diese Bestimmung hat bloß deklarativen Charakter, denn dem Bundesminister für Finanzen kommt als vorgesetztem Organ gegenüber den Vorständen aller Abgabenbehörden des Bundes das Weisungsrecht bereits aufgrund der Bundesverfassung zu (Art. 20 Abs. 1 zweiter Satz B-VG). Kompetenzstreitigkeiten können vor allem…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…dass diesen keine unangemessenen Entgelte, Entgeltbestandteile sowie sonstigen unangemessenen Zuwendungen geleistet werden. Insbesondere verpflichtet sich das garantiewerbende Unternehmen für das laufende Geschäftsjahr keine Boni an Vorstände oder Geschäftsführer zu bezahlen, die über 50% der Boni für das Wirtschaftsjahr 2019 hinausgehen. Die Entnahmen des Inhabers des…

GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… Ehefähigkeitszeugnis (siehe aber Rz 730 ff); Sichtvermerke, Vidierungen; Bestätigung über den Bestand eines Vereines oder die Zeichnungsberechtigung des Vorstandes; Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Bescheinigungen über die Höhe des Einheitswertes, wenn sie nicht an bestimmte Personen oder Behörden gerichtet sind; Meldebestätigung ohne Adressierung (siehe zur Befreiung Rz 1852…