A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019 Rz 302: Voraussetzung für die Befreiung ist die Überreichung der vollständig ausgefüllten Abgabenerklärung Kr 21 im Original ("Papiererklärung") direkt an die Versicherung (nicht an das Finanzamt). Wird die Abgabenerklärung von einem Versicherungsmakler entgegengenommen, ist…
B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991) B.10.1. Allgemeines Rz 1150: Bei der Lieferung (steuerbare Vorgänge im Sinne des § 1 Z 1 oder 4 NoVAG 1991) muss der Unternehmer dem Abnehmer des Kraftfahrzeuges (z.B. auch Leasingunternehmen) eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass…
A.3.6.1.2. Nachweisdokumente Rz 206: Für den Nachweis des Vorliegens einer Behinderung können je nach Gesetz und Rechtslage verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Im Wesentlichen sind dabei relevant: Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff…
(1) Die Abkommensberechtigung eines im Ausland ansässigen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich sowohl bei der Entlastung an der Quelle als auch im Rückerstattungsverfahren unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare entsprechend § 138 BAO glaubhaft zu machen (zB der Formulare zur Entlastung an der Quelle…
D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator Rz 1698: Die Ausführungen in der Kraftfahrzeugsteuer zu Oldtimern und zur Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator (siehe Rz 1508 ff) sind sinngemäß anzuwenden. D.4.3. Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge Rz 1699: Die Ausführungen in der…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Portugal, BGBl Nr. 85/1972 idF BGBl. III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Portugals in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der…
A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Rz 213: Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der Normverbrauchsabgabe bis zum 1. Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines…
10.5.12. Befreiungen Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 446: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 GebG sind gebührenfrei: | Z 1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn…
…Dezember 2001, 04 0101/41-IV/4/01 (Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugssteuer, Beiblatt A zu Vordruck ZS-RD1, Beiblatt B zu Vordruck ZS-RD1, Beiblatt C zu Vordruck ZS-RD1, Claim for Repayment of Austrian Withholding Tax, Sheet A with regard to form…
Im Rahmen eines nach Art. 23 Abs. 3 DBA-Großbritannien, BGBl. III Nr. 32/2019, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit Großbritannien für Zwecke der Quellensteuerentlastung in Österreich im Zusammenhang mit Dividenden, die von in Großbritannien ansässigen Gesellschaften bezogen werden, folgendes Einvernehmen erzielt. Mit dieser Konsultationsvereinbarung…
A.3.7.4. Legitimationskarte Rz 376: Personen, die in Österreich zum Kreis der Träger von Privilegien und Immunitäten gehören, wird vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag eine Legitimationskarte mit bis zu dreijähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, aus der die Identität, die Staatsangehörigkeit und…
A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage abseit 1. Dezember 2019 Rz 290: Das Ansuchen um Befreiung ist direkt in einer örtlich zuständigen Zulassungsstelle gemäß § 40a KFG 1967 und nicht beim Finanzamt zu stellen. Das Ansuchen um Befreiung ist eine unbedingt notwendige materiell-rechtliche Voraussetzung…
A.3.6.2. Normverbrauchsabgabe A.3.6.2.1. Rechtslage ab 1. Juli 2021 (BGBl. I Nr. 18/2021) Rz 219: Die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 2 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 gilt ab 1. Juli 2021. Voraussetzung der…
B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991) B.9.1. Allgemeines Rz 1130: Der Unternehmer, der normverbrauchsabgabepflichtige Vorgänge ausführt, muss darüber im Inland Aufzeichnungen führen, aus denen eindeutig hervorgeht, welchem Vorgang ein Steuerbetrag zuzuordnen ist. Um die Vollständigkeit der steuerpflichtigen Vorgänge nachvollziehen zu können, müssen die…
A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen Rz 143: Gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. § 3 Z 3 TS 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30…
A.2.62.3.7. Widerlegung der Standortvermutung Rz 58: Die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, dass Kraftfahrzeuge als mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind, kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Den Verwender gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 trifft die…
B.12.10. Anwendungsfälle B.12.10.1. Lieferung/Verbringung durch den Zulassungsbesitzer Rz 1271: Der Vergütungsanspruch nach § 12a Abs. 1 TS 1 NoVAG 1991 wird dann ausgelöst, wenn ein Kraftfahrzeug durch den Zulassungsbesitzer selbst nachweislich ins Ausland verbracht oder geliefert wird. Vergütungsberechtigt ist regelmäßig…
…seinem zuständigen Finanzamt beantragt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung wird entweder auf dem entsprechenden belgischen Vordruck (276 Div oder 276 Int oder 276 R), wenn dies vom anderen Vertragsstaat verlangt wird, oder auf dem österreichischen Vordruck (derzeit ZS-AD oder ZS-AE) ausgestellt. In beiden Fällen wird…
B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge Rz 688: Seit 1. September 2022 sind Kraftfahrzeuge gemäß § 3 Abs. 3 Z 8 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 108/2022, die ausschließlich zu Erprobungs- und Entwicklungszwecken durch unternehmerisch tätige Fahrzeughersteller oder Fahrzeugentwickler verwendet werden, von der Normverbrauchsabgabe…
10.13.8. Gebührenbefreiungen Rz 656: Im GebG sind nachstehende sachliche Befreiungen angeführt (§ 14 TP 14 Abs. 2 GebG): | Z 1 | Armutszeugnisse, auch als Beilagen gebührenpflichtiger Eingaben und Protokolle | Z 2 | Zeugnisse, die im öffentlichen Fürsorgewesen beizubringen sind | Z 3…