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GebR 2025 Rz 1700–170728. Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…haben die Organe der Gebietskörperschaften einen amtlichen Vordruck (StuR 1) zu verwenden, der vollständig auszufüllen ist. Darin haben die Organe der Gebietskörperschaften zu bestätigen, dass die Entrichtung der Gebühren durch den Gebührenschuldner nicht fristgerecht erfolgt ist. Die Übermittlung des amtlichen Vordruckes (StuR 1) hat bis…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Der Bestandgeber hat dem Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten bis zum 15. Tag des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats (siehe Rz 85 f) eine Anmeldung über das Rechtsgeschäft/die Rechtsgeschäfte unter Verwendung des amtlichen Vordruckes "Geb1", (erhältlich beim Finanzamt oder im Internet unter https://service…

BMF-010221/0028-IV/8/2019Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0028-IV/8/201929.01.2019

…Dezember 2001, 04 0101/41-IV/4/01 (Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugssteuer, Beiblatt A zu Vordruck ZS-RD1, Beiblatt B zu Vordruck ZS-RD1, Beiblatt C zu Vordruck ZS-RD1, Claim for Repayment of Austrian Withholding Tax, Sheet A with regard to form…

GebR 2025 Rz 1648–164727.11.4. Im Ausland ausgestellte Wechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Finanzamt eine Anmeldung über das Rechtsgeschäft unter Verwendung des amtlichen Vordruckes "Geb 4" bis zum Fälligkeitstag zu übermitteln, welche die für die Gebührenberechnung erforderlichen Angaben zu enthalten hat; dies gilt als Gebührenanzeige gemäß § 31 GebG. Der amtliche Vordruck "Geb 4" ist beim Finanzamt erhältlich und…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Unionsgebiet einführt, sondern im Inland erwirbt. Rz 366: Voraussetzungen Bei Import eines Kraftfahrzeuges aus einem Drittland ist Voraussetzung der Steuerbefreiung die Vorlage einer vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ausgestellten Bescheinigung (bestätigte Deklaration auf amtlichem Vordruck ZBefr1) im Zuge der (elektronischen) Zollanmeldung. Die Zollstelle…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Es gilt der monatliche Anmeldungszeitraum. Rz 1163: Die Anmeldung gilt als Abgabenerklärung und ist mittels Vordrucks NOVA 1 abzugeben. Der Vordruck NOVA 1a enthält Erläuterungen zum Vordruck NOVA 1. Eine Jahreserklärung ist nicht vorgesehen. Rz 1164: Für die Erhebung der Abgabe ist jenes Finanzamt zuständig…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…folgenden Kalendermonats fällig. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der gemäß § 28 Abs. 3 GebG zur Gebührenentrichtung Verpflichtete eine Abrechnung unter Verwendung des amtlichen Vordrucks (Formular "Geb 6", Erläuterungen dazu enthält "Geb 6a") beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten vorzulegen; dies gilt als Gebührenanzeige. Die Abrechnung ist…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…eine Entlastung an der Quelle nicht vorliegen; etwa im Falle einer offenkundigen verdeckten Ausschüttung gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 oder mangels Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Muttergesellschaft auf den für Zwecke einer Entlastung an der Quelle in Österreich aufgelegten Vordrucken (§ 4 Abs. 2 lit…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…Vertretern des Gruppenträgers und aller einzubeziehenden inländischen Körperschaften zu unterfertigen. Dabei ist der amtliche Vordruck zu verwenden. Die Übermittlung des amtlichen Vordruckes kann elektronisch im Verfahren FinanzOnline unter der Verwendung der dafür vorgesehenen Funktion erfolgen, wenn dieser mit den qualifizierten elektronischen Signaturen der gesetzlichen Vertreter…

2023-0.451.130Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.451.13021.06.2023

…seinem zuständigen Finanzamt beantragt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung wird entweder auf dem entsprechenden belgischen Vordruck (276 Div oder 276 Int oder 276 R), wenn dies vom anderen Vertragsstaat verlangt wird, oder auf dem österreichischen Vordruck (derzeit ZS-AD oder ZS-AE) ausgestellt. In beiden Fällen wird…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…1, 17 Abs. 1 und 17 Abs. 6 RKSV vorgesehene amtliche Vordruck steht ab Ende August 2016 zur Verfügung. 3.3.3.1. Daten der Registrierung Bei der Registrierung sind je Signatur- bzw. Siegelzertifikat Art und Seriennummer des Signatur-bzw. Siegelzertifikates und je Registrierkasse Kassenidentifikationsnummer…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…Steuerrückzahlung oder durch Steuerbefreiung herbeigeführt werden. A. Steuerrückzahlung Eine Steuerrückzahlung kann unter Verwendung der Vordrucke ZS-RD1 (deutsche Version) oder ZS-RE1 (englische Version) unter Anschluss der Beilage C beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart beantragt werden. Siehe auch den Basiserlass über die Rückzahlung österreichischer Abzugsteuern…

GebR 2025Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…der Gebietskörperschaften getroffen. Darüber hinaus werden Informationen zu den neu entworfenen amtlichen Vordrucken (StuR 1 und 2) für die Befundübermittlung bereitgestellt. | Abschnitt 29.2. Rz 1722 ff | Es werden die Aussagen aus der Info des BMF vom 16.9.2024, 2024-0.673…

2022-0.171.130Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.171.13015.03.2022

  Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Portugal, BGBl Nr. 85/1972 idF BGBl. III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Portugals in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627…

GebR 2025 Rz 102–1114. Begriffe des Gebührengesetzes 1957 (§§ 5, 6 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

4. Begriffe des Gebührengesetzes 1957 (§§ 5, 6 GebG) 4.1. Papier Rz 102: Papier iSd GebG ist das Material, auf dem geschrieben wird. Darunter ist nicht nur Papier im technischen Sinn zu verstehen, sondern jedes andere Material, wie Pergament, Leder, Seide, Holz. Auf welche Art…