…Zinsen in Rechnung stellt, kann die US-Niederlassung nicht mit Zinsen für die nur unternehmensintern gegenüber dem österreichischen Stammhaus bestehende Lieferforderung belastet werden. Rz 319: Aus den unternehmensinternen Leistungsbeziehungen herrührende Forderungen und Verbindlichkeiten sind aufgrund des AOA light ebenso wenig einer Verzinsung zugänglich; aber auch…
…im Cash-Pool, die unterjährig nur sehr geringfügig schwanken und niedrig verzinst werden. Der Zinssatz wird durch Fremdvergleich mit der Verzinsung von Sichteinlagen bei Geschäftsbanken abgeleitet. Aufgrund der Branchen- und Unternehmensstruktur spielt die kurzfristige Finanzierung durch Fremdkapital bei der A-GmbH keine Rolle; der laufende…
…2a BAO soll nach Beendigung eines Verständigungs- oder Schiedsverfahrens, wenn die strittige Abgabenschuld bezahlt wurde, eine entsprechende Verzinsung des nachträglich aufgrund dieses Verfahrens herabgesetzten Abgabenbetrags gewährt werden. 5. Beispiele 1. Beispiel | Einkommensteuervorauszahlungen | 80.000 € | Steuer laut Erklärung | 90.000 €…
…ein Einzelrating der Tochtergesellschaft rechtfertigen, das besser als das Konzernrating ist. Rz 116: Nach den allgemeinen Grundsätzen der Verrechnungspreisgestaltung ist auch im Fall von konzerninternen Finanzierungen für die Ermittlung der angemessenen Verzinsung der Preisvergleichsmethode der Vorzug vor anderen Methoden zu geben, wenn vergleichbare Fremdgeschäfte auf…
…in denen die Lizenzgebührenerhöhung in Kanada der Besteuerung unterzogen wurde, anzurechnen. Rz 513: Eine Verzinsung der Rückzahlungsverbindlichkeit ist nur dann vorzunehmen, wenn auch einander fremd gegenüberstehende Unternehmen zu einer solchen Verzinsung bereit gewesen wären. Werden von einander fremd gegenüberstehenden Geschäftspartnern bereits verjährte Schulden nachträglich (freiwillig…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§ 212 Abs. 2 BAO, § 212a Abs. 9 BAO, § 205 Abs. 2 BAO, § 205a Abs. 4 BAO, § 205c Abs. 5 BAO, § 16 COFAG-NoAG). Der Basiszinssatz vom 1. Jänner 1999…