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KfzBStR 2021 Rz 36–39A.2. Widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen im Inland
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991 auch die Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre. Bezüglich der Bindungswirkung der Abgabenbehörden an Vorfragenentscheidungen anderer Behörden siehe Rz 1310. Rz 37: Keine widerrechtliche Verwendung ist gegeben, wenn in der Einzelfallentscheidung vor…

KfzBStR 2021 Rz 421–424B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…oder § 12a NoVAG 1991 erfolgt ist. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Kraftfahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war. Auch die Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland, das nach dem Kraftfahrgesetz 1967 zuzulassen wäre, ist gemäß …

GebR 2025 Rz 368–38010.4.3. Beilagen zu anderen Schriften als Eingaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…bei der Verwendung im Inland als Beilage gebührenpflichtig. Ausländische Schriften von denen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, sind unabhängig von einer etwaigen Vergebührung nach ausländischem Recht gebührenpflichtig. Rz 378: Auch eine gebührenfreie amtliche Mitteilung (siehe Rz 635 ff) unterliegt bei ihrer Verwendung als…

KfzBStR 2021 Rz 1400–1403C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1 Z 1 KfzStG 1992) Rz 1402: Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge, die für Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) zugelassen und zur Verwendung im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Justizwache oder des Bundesheeres bestimmt sind. Näheres zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer siehe Rz 130 ff. C.2…

KfzBStR 2021 Rz 130–142A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…2 Abs. 1 Z 1 KfzStG 1992) sind Kraftfahrzeuge befreit, die zur Verwendung durch eine Gebietskörperschaft im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Justizwache sowie durch das Bundesheer zur Erfüllung seiner Aufgaben bestimmt sind. Rz 131: Die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe gemäß § 3 Abs. 2…

KfzBStR 2021 Rz 439–444B.1.3.3. Fiktive erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…widerrechtlicher Verwendung (Verwendung von Kraftfahrzeugen im Inland mit ausländischem Kennzeichen) Rz 444: Unter diesen Tatbestand fallen Kraftfahrzeuge, welche im Inland verwendet werden und die nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wären, ausgenommen es wird ein Nachweis der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe in jener Höhe erbracht, die im Zeitpunkt…

KfzBStR 2021 Rz 517–526B.2.1.2.3. Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ohne Aufbau nicht ohne weiteres im Inland zulassungsfähig ist, allerdings im Regelfall mit geringem Aufwand in einen zulassungsfähigen Zustand versetzt werden kann. Außerdem ist davon auszugehen, dass ein unvollständiges Kraftfahrzeug mit der Absicht angeschafft wird, dieses nach der Vervollständigung zuzulassen und zu verwenden. Zur Bemessungsgrundlage…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…1 NoVAG 1991 Für LU oder LN: bei Verwendung im Inland NoVA gemäß § 1 Z 3 NoVAG 1991 | steuerfreie ig. Lieferung gemäß Art. 7 UStG 1994 | | tatsächlich verbleibt das Kfz im Inland | Kfz-Händler fakturiert an LU mit USt und NoVA…

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…dauernden Standorteiner Zulassungsverpflichtung im Inland auszugehen. Jedenfalls ist § 82 Abs. 8 KFG 1967 in der durch BGBl. I Nr. 26/2014 geänderten Fassung zu beachten, wonach die Monatsfrist ex lege (ab 24. April 2014) nicht unterbrochen wird. Beispiel 1: Einbringung und Verwendung eines Kraftfahrzeuges erfolgte…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…dessen Verwenden und trägt in der Regel zumindest teilweise die Kosten. A.2.4. Mittelpunkt der Lebensinteressen Beispiel: Einer Person mit Hauptwohnsitz im Inland wird von einem ausländischen Bekannten ein auf diesen zum Verkehr zugelassener Personenkraftwagen mit ausländischem Kennzeichen längerfristig zur Verfügung gestellt. Der Inländer…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Ra 2022/15/0055). Den Verwender, der einen dauernden Standort im Ausland behauptet, trifft dabei schon aufgrund der Verwendung des Kraftfahrzeuges im Inland und des gegebenen Auslandsbezuges die Pflicht, für die Erbringung des allenfalls erforderlichen Gegenbeweises vorzusorgen und erforderliche Beweismittel beizuschaffen (erhöhte Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflicht…

KfzBStR 2021 Rz 1050–1055B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…418); in den anderen Fällen der erstmaligen Zulassung im Sinne des § 1 Z 3 NoVAG 1991 mit dem Tag der Zulassung oder bei der Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland, das nach dem KFG 1967 zuzulassen wäre, mit dem Tag der Einbringung in das Inland. Ausdrücklich…

KfzBStR 2021 Rz 1264–1270B.12.9.4. Definition Kraftfahrzeug, Verbringen bzw. Lieferung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…09) und sich deren (vergütungsfähige) Höhe in weiterer Folge durch die bestimmungsgemäße Verwendung des Kraftfahrzeuges vermindert (vgl. EuGH 21.03.2002, Rs C-451/99, Cura Anlagen). Ist ein bestimmungsgemäßer Gebrauch des Kraftfahrzeuges, also die Verwendung des Kraftfahrzeuges im Inland auf Straßen mit öffentlichem Verkehr…

KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ist. Diese Regelung kann nicht durch eine Feststellung der Finanzbehörde, dass die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgen hätte müssen, unterlaufen werden (EuGH 02.07.2002, C-115/00). Nähere Ausführungen zur Verwendung von Kraftfahrzeugen im Inland mit ausländischem Kennzeichen siehe Rz 36 bis 64.

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Z 2 NoVAG 1991). Im Fall der Verwendung des Kraftfahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre (widerrechtliche Verwendung - § 1 Z 3 NoVAG 1991), sind Abgabenschuldner (als Gesamtschuldner gemäß § 6 Abs. 1 BAO) der Zulassungsbesitzer und derjenige, der das Kraftfahrzeug im Inland verwendet (…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…in die Zuständigkeit des Finanzamts Österreich. Rz 1165: Für den Fall der Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b zweiter Fall NoVAG 1991 - "Widerrechtliche Verwendung") fällt die Erhebung der Steuer immer in die Zuständigkeit des Finanzamts Österreich…

KfzBStR 2021 Rz 1419–1426C.2.2.9. Emissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Tag der erstmaligen (rechtswidrigen) Verwendung des Kraftfahrzeuges im Inland mit dem zypriotischen Kennzeichen. C.2.2.11. Kraftfahrzeuge für privilegierte Organisationen und Personen (§ 2 Abs. 1 Z 11 KfzStG 1992) Rz 1423: Von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind Kraftfahrzeuge zur Verwendung durch Träger von Privilegien in…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…Antragsberechtigte/-stellung Antragsberechtigt sind nur Unternehmer, die ein solches geschlossenes Gesamtsystem bereits verwenden und mehr als 30 Registrierkassen im Inland in Verwendung haben. Dem Antrag ist ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, in dem das Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Manipulationssicherheit des…

GebR 2025 Rz 1648–164727.11.4. Im Ausland ausgestellte Wechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…und ausschließlich im Ausland zahlbare Wechsel, für die die Gebührenschuld nach § 16 Abs. 3 GebG entstanden ist, dass sich die Wechselgebühr auf die Hälfte ermäßigt (siehe Rz 1630 ff). Wird ein solcher Wechsel nachträglich im Inland zahlbar gemacht, oder gelangt er im Inland zum amtlichen…

GebR 2025 Rz 1072–107412.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sieht allerdings eine Befreiungsvorschrift vor. Demnach sind im Ausland beurkundete Rechtsgeschäfte gebührenbefreit, solange keine andere Voraussetzung für das Entstehen der Gebührenschuld gegeben ist, als die Verwendung der Urkunde (beglaubigte Abschrift) bei einem Gericht (Schiedsgericht), das nur auf Grund einer Vereinbarung eines inländischen Gerichtsstandes zuständig ist.