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VPR 2021Einleitung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…einen Auslegungsbehelf zum Fremdvergleichsgrundsatz dar und dienen der Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung desselben. Sie sind als Zusammenfassung der geltenden Verrechnungspreisbestimmungen und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht…

KfzBStR 2021Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Bestimmungen in Gesetzen und Verordnungen Gültigkeit haben. Die KfzBStR 2021 sind als Zusammenfassung der geltenden Kraftfahrzeugbesteuerung und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Folgende Richtlinien und Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen treten mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft: …

GMSREinleitung
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird (zu den Quellen der OECD siehe http://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/). Die GMSR sind als Zusammenfassung des geltenden Rechts zum gemeinsamen Meldestandard und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen…

GebR 2025Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Die GebR 2025 sind als Zusammenfassung des geltenden Gebührenrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Folgende Richtlinien, Erlässe und Informationen des Bundesministeriums für Finanzen treten außer Kraft: Gebührenrichtlinien 2019…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…des AOA light in Bezug auf den Umfang des Betriebsstättenvermögens bewirkt eine Änderung der österreichischen Verwaltungspraxis und ist daher auf österreichischer Seite erst für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach erstmaliger Veröffentlichung (EAS 2931 vom 7.2.2008) beginnen. Die vorhergehende österreichische Verwaltungspraxis beruhte auf dem Umstand…

VPR 2021 Rz 318–3212.2.3.2. Zinsen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…auch schon nach dem bisherigen OECD-Kommentar durch fremdübliche Verzinsungen abzugelten (OECD-MK Art. 7 Z 49 idF vor 2010). Insoweit ergibt sich aus dem AOA light keine Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis. Eine Finanzierungsgesellschaft ist kein geld- oder kreditwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des OECD-MK.

VPR 2021 Rz 348–3572.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Hier ist die Annahme nicht zutreffend, dass sich der Rentabilitätsbeitrag der Betriebsstätte durch Anwendung eines Aufteilungsschlüssels aus dem Gesamtergebnis des Unternehmens ableiten lässt. Rz 351: Nach der österreichischen Verwaltungspraxis kann das indirekte Gewinnaufteilungsverfahren auch in Jahren angewendet werden, in denen das Gesamtergebnis des Unternehmens einen…

VPR 2021 Rz 375–3812.3. Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Denn für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis folgend (Urteile des RFH 12.2.1930, RFHE 27, 73 und des BFH 17.7.1968…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…diesen gemeinschaftsrechtlichen Erfordernissen entspricht. Der VwGH hat die nach der Verwaltungspraxis unter Heranziehung des Mittelwertes der Eurotax-Notierungen ermittelten Bemessungsgrundlagen der Normverbrauchs-Grundabgabe als gemeinschaftsrechtlich zulässig erachtet (VwGH 25.05.2004, 2004/15/0061). Rz 809: Zur Ermittlung des gemeinen Wertes für Gebrauchtfahrzeuge können somit…

InvFR 2018 Rz 103–1132.2.4. Auffangtatbestand des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Veranlagungsvorschriften in quantitativer und qualitativer Hinsicht ist allerdings nicht zwingende Voraussetzung für die Qualifizierung als ausländischer Investmentfonds; in Anlehnung an die bisherige Verwaltungspraxis kann jedoch jedenfalls beim Erwerb von sechs verschiedenen Wertpapieren von Risikostreuung ausgegangen werden. Rz 106: Die Risikostreuung für Zwecke des § 188 Abs…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…bestehen, bestehen keine Bedenken, die vor Ergehen des VwGH-Erkenntnisses übliche Verwaltungspraxis hinsichtlich der Qualifikation des Arbeitgebers ausnahmsweise vorübergehend weiterhin beizubehalten, sofern die für die Anwendung der Sonderregelung für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer maßgebliche Frist von 183 Tagen nicht überschritten wird und der Nachweis erbracht wird…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

31. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG 31.1. Allgemeines Rz 1781: Den Bundesverwaltungsabgaben nach §§ 78 ff AVG iVm BVwAbgV unterliegen Verleihungen von Berechtigungen oder sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten…

GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

31.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 31.1.9.1. Amtshandlungen Rz 1800: Bundesverwaltungsabgaben sind Abgaben, die für behördliche Amtshandlungen als solche zu entrichten sind. Unter Amtshandlungen sind individuelle Verwaltungsakte mit rechtsgestaltender Funktion sowie Tätigkeiten der Behörde, die Rechtsverhältnisse oder Tatsachen bestätigen, zu…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

31.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben Rz 1790: Ergeht im Zusammenhang mit einer Amtshandlung, für die eine Bundesverwaltungsabgabe zu entrichten ist, ein Bescheid, so ist die Vorschreibung der Verwaltungsabgabe in dessen Spruch aufzunehmen. Dies gilt auch für Bescheide der Berufungsbehörden, wenn der Anlass für die…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1.3. Zuständigkeit für die Erledigung 1.3.1. Allgemeines Rz 15: Die Zuständigkeit für die Erledigung einer Sache ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Bestimmungen. Allerdings bedarf es allgemeiner Regelungen für folgende Fälle: Die Zuständigkeit ist nicht eindeutig geregelt und es kommt aufgrund unterschiedlicher…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627…

VPR 2021 Rz 525–5314.2. Maßnahmen zur Streitbeilegung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

4.2. Maßnahmen zur Streitbeilegung Rz 525: Sollte es im Zuge einer Verrechnungspreiskorrektur zu einer Doppelbesteuerung kommen und diese nicht durch eine korrespondierende Gegenberichtigung (siehe Rz 500 ff) beseitigt werden können, besteht im Verhältnis zu vielen Ländern für den Abgabepflichtigen die Möglichkeit, die Einleitung eines…

VPR 20215. Teil: Anhang
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

5. Teil: Anhang 5.1. Überblick EAS-Auskünfte Dieser Anhang dient als Überblick über alle zum Thema Verrechnungspreise ergangenen EAS-Auskünfte. Die Aussagen in den EAS-Auskünften haben nur insoweit Gültigkeit, als sie nicht im Widerspruch zu den VPR 2021 oder den OECD-VPL stehen…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

1. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit 1.1. Begriffsbestimmungen 1.1.1. Der Begriff der "Zuständigkeit" Rz 1: Seit 1. Jänner 2021 gibt es zwei bundesweit zuständige Finanzämter: das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Dass das Finanzamt Österreich infolge seines bundesweiten Aufgabenbereichs…

VPR 2021 Rz 94–1011.3.2.2. LVAIGS-Ansatz
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.3.2.2. LVAIGS-Ansatz Rz 94: Bei konzerninternen Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung ("low value-adding intra-group services", im Folgenden: LVAIGS) kann eine vereinfachte Verrechnung nach den Maßstäben des Kapitels VII.D der OECD-VPL erfolgen (LVAIGS-Ansatz). Der LVAIGS-Ansatz stellt eine…