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InvFR 2018 Rz 457–4655. Meldung der steuerlichen Daten
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…das am Kapitalmarkt als Informationsdienstleister fungiert. Als unabhängige Stelle stellt die OeKB Meldeportale für verschiedene Marktteilnehmer zur Verfügung. Die Verwaltungsgesellschaften (§ 1 Abs. 3 Z 4 FMV 2015) haben über diese Meldeportale ihren - aufgrund der Bestimmungen des InvFG 2011 und des ImmoInvFG sich ergebenden - Melde- und…

InvFR 2018 Rz 466–4735.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…zulässig. Die Stammdaten der Verwaltungsgesellschaft selbst (Anlage 1 FMV 2015) sind laufend aktuell zu halten und eingetretene Änderungen sind unverzüglich der Meldestelle gemäß § 12 KMG bekannt zu geben. 5.6. Registrierung der Fonds Rz 468: Neben der erstmaligen Registrierung der Verwaltungsgesellschaften ist zudem eine erstmalige…

InvFR 2018 Rz 27–382.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die Vorlage bestimmter Angaben und Unterlagen voraus. Die FMA erteilt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens drei Bewilligungen, nämlich zu den Fondsbestimmungen, zur Verwaltungsgesellschaft und zur (inländischen) Depotbank. Erst wenn die Gesetzeskonformität aller drei genannten Tatbestände vorliegt, wird der OGAW bewilligt. Über die drei genannten Bewilligungen wird…

InvFR 2018 Rz 52–592.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…des InvFG 2011 gebildet worden ist. Die Anteile eines solchen Spezialfonds dürfen aufgrund der Fondsbestimmungen von nicht mehr als zehn Anteilinhabern gehalten werden. Diese Anteilinhaber müssen der Verwaltungsgesellschaft bekannt sein. Zudem gelten für solche Fonds weniger strenge aufsichtsrechtliche Bestimmungen. Da der Vertrieb von Spezialfonds iSd…

InvFR 2018 Rz 39–512.1.2.3. Depotbank
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ist jedoch von der depotführenden Bank des Anlegers zu unterscheiden, wobei letztere für die Vornahme des KESt-Abzuges entscheidend ist (siehe Rz 160). Rz 40: Während die Verwaltungsgesellschaft die Vermögenswerte eines OGAW zu managen hat, trägt die Depotbank die Verantwortung für die Verwahrung der Anlagewerte…

InvFR 2018 Rz 60–672.1.3.3. Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gemäß § 1 Abs. 1 ImmoInvFG oder Anteile an Immobilienfonds, die von einer Verwaltungsgesellschaft mit Sitz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes verwaltet werden, angelegt werden. Optionsscheine dürfen generell nicht erworben werden. Derivative Produkte darf ein Pensionsinvestmentfonds nur zur Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens eingehen (§ 172 InvFG 2011…

InvFR 2018 Rz 84–902.1.5. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Abs. 1 ImmoInvFG, dessen Anteile nicht einem öffentlichen Anlegerkreis angeboten werden. Dabei dürfen die Anteilscheine nicht von mehr als zehn Anteilinhabern, die der Verwaltungsgesellschaft für Immobilien bekannt sein müssen und die keine natürliche Personen sind, gehalten werden. Auf Immobilienspezialfonds im Sinne des § 1 Abs. 3…

InvFR 2018 Rz 1–41. Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 168 bis 174 InvFG 2011). Alle inländischen OGAW können auf der Internetseite der FMA unter https://www.fma.gv.at/investmentfonds-und-verwaltungsgesellschaften/ogaw-kapitalanlagegesellschaften/statistiken/ abgefragt werden. Als "Kapitalanlagefonds" werden hingegen nur inländische (als Sondervermögen gebildete) OGAW und als Sondervermögen gebildete und bewilligte Alternative…

InvFR 2018 Rz 5–121.2. Regulatorischer Rahmen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…handelt. Die zum Vertrieb in Österreich zugelassenen ausländischen OGAW können auf der Internetseite der FMA unter https://www.fma.gv.at/investmentfonds-und-verwaltungsgesellschaften/ogaw-kapitalanlagegesellschaften/suche-auslaendische-ogaw/ abgefragt werden. Rz 8: Im Gegensatz zum InvFG 2011 wurde mit dem AIFMG ein regulatorischer Rahmen…

InvFR 2018 Rz 484–4945.14. Veröffentlichung der Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…für die keine Jahresmeldung vorgenommen wurde, dennoch als Meldefonds zu behandeln, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Rz 487: Dazu müssen registrierte Verwaltungsgesellschaften (§ 2 Abs. 1 FMV 2015) für Fonds, die erstmalig in Österreich zum Vertrieb zugelassen werden oder deren Vertrieb in Österreich erstmalig beginnt, mit…

InvFR 2018 Rz 183–1933.1.1.3.7. Besteuerung der Erträge eines Meldefonds bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…entfaltet er keine Abgeltungswirkung. 3.1.1.3.7.4. Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge Rz 190: Bei inländischen thesaurierenden Investmentfonds besteht die Besonderheit, dass die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds jährlich gemäß § 58 Abs. 2 InvFG 2011 die Kapitalertragsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge innerhalb von vier Monaten…

InvFR 2018 Rz 344–3543.2.4.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…58 Abs. 2 InvFG 2011 angeführten Bedingungen (zB Vorliegen von KESt-Befreiungserklärungen) mit entsprechender Nachweisführung durch die den OGAW verwaltende Verwaltungsgesellschaft entfallen. Rz 354: Wenn ein inländischer Fonds eine Auszahlung in Höhe der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden KESt vornimmt (insbesondere bei thesaurierenden Publikumsfonds), ist…

GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…BGBl. Nr. 282/1990 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 34/2015; die Pfandbriefbank (Österreich) AG; Verwaltungsgesellschaften im Sinne des Investmentfondsgesetzes 2011 - InvFG 2011, BGBl. I Nr. 77/2011 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 117/2015;. Wohnbaubanken im Sinne des…