2.1.2.3. Depotbank Rz 39: Die Verwahrung des Vermögens des OGAW wird einer Verwahrstelle (sog. Depotbank) übertragen (§ 39 InvFG 2011). Diese gewährleistet, dass der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme, die Auszahlung und die Aufhebung der Anteile, die für Rechnung des Investmentfonds oder durch…
…Leitungsgremium des AIF entscheidet, keinen externen AIFM zu bestellen. 2.1.4.2. Verwahrstelle Rz 83: Für jeden von ihm verwalteten AIF hat der AIFM sicherzustellen, dass eine einzige Verwahrstelle bestellt wird (§ 19 Abs. 1 AIFMG). Die Verwahrstelle hat gemäß § 19 Abs. 7 AIFMG sicherzustellen…
…im Laufe des Kalenderjahrs eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden (Z 1) sowie die Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Finanzvermögen, die während des Kalenderjahrs auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden und für die das meldende Finanzinstitut als Verwahrstelle, Makler…
8. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG) 8.1. Allgemeines (§§ 54 bis 56 GMSG) Rz 52: Als "Finanzinstitut" gilt ein Verwahrinstitut (§ 57 GMSG), ein Einlageninstitut (§ 58 GMSG), ein Investmentunternehmen (§ 59 GMSG) oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft (§ 61 GMSG). Der Ausdruck "meldendes Finanzinstitut" bedeutet ein österreichisches Finanzinstitut…