RIS AI
4 Treffer302 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2004/16/0075; VwGH 17.3.2005, 2004/16/0254). Rz 1147: Eine Vertragsübernahme ist gebührenrechtlich wie der Neuabschluss eines Rechtsgeschäftes zu behandeln. Entscheidend für die Beurteilung ist der Urkundeninhalt. Wird zwischen dem verbleibenden Vertragspartner und dem neuen Vertragspartner mit Zustimmung des ausscheidenden Vertragspartners ein…

GebR 2025 Rz 1401–141227.4. Bürgschaftserklärungen (§ 33 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in einer solchen Zusatzvereinbarung beurkundete Rechtsgeschäft ist neuerlich als Bestandvertrag gebührenpflichtig (VwGH 18.9.1980, 0051/79). Tritt hingegen ein Dritter auf Seiten des Bestandnehmers lediglich der Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses bei, liegt ein Schuldbeitritt vor. Rz 1412: Zur Vertragsübernahme siehe Rz 1146 ff.

GebR 2025 Rz 1280–128627.3. Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…lege Vermieterwechsels gemäß § 1120 ABGB, sofern lediglich die Rechtsfolgen des § 1120 ABGB dokumentiert werden und keine darüber hinausgehende Willenseinigung getroffen wird; davon zu unterscheiden ist die Vertragsübernahme; Beurkundung eines ex lege eingetretenen Überganges eines Vertrages gemäß § 38 UGB, sofern lediglich die Rechtsfolgen des § 38 UGB…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…