…aussichtslos (weil unzulässig, etwa bei Einbringung von einem hierzu nicht Befugten oder wegen entschiedener Sache), so ist kein Mängelbehebungsauftrag zu erlassen, sondern der Antrag mit Bescheid zurückzuweisen. 3. Bescheidmäßige Erledigungen des Antrages 3.1. Entscheidungspflicht Der Antrag auf Festsetzung von Beschwerdezinsen unterliegt der Entscheidungspflicht (§ 85a…
…der Beschwerdefrist. Die Hemmung der Frist beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (zB Postaufgabe, Überreichung), wenn die Einbringung innerhalb der Beschwerdefrist erfolgt. Ein verspäteter Antrag hat keine fristhemmende Wirkung (VwGH 8.3.1994, 91/14/0026). Wird einem nach Ablauf der Beschwerdefrist gestellten…
…Einbringung in das Inland (§ 7 Abs. 1 Z 2 iVm § 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991, siehe Rz 1050). Rz 1168: Die Anmeldung gilt als Abgabenerklärung und ist mittels Vordrucks NOVA 2 abzugeben. Der Vordruck NOVA 2a enthält Erläuterungen zum Vordruck NOVA 2. Eine…
…Beschwerdeführer gesondert an. Die Gebühr beträgt insgesamt 150 Euro (5 x 30 Euro; siehe aber zur Rechtsgemeinschaft Rz 112 ff). Rz 454: Die Gebühr ist nicht zu entrichten, wenn im § 14 TP 6 Abs. 5 GebG oder im jeweils zur Anwendung kommenden (Verwaltungs)Materiengesetz eine…
…hat bei Erbringung des Selbstnachweises die vorgenommene Besteuerung zu korrigieren, demnach die KESt zu erstatten oder nachzubelasten und die Anschaffungskosten entsprechend anzupassen, solange keine Realisierung des Fondsanteils stattgefunden hat. Auf Verlangen des Anteilinhabers hat der Abzugsverpflichtete die verspätete oder korrigierte Jahresmeldung als einen ebensolchen Selbstnachweis…
…ab, ist die Meldung als nicht vorgenommen anzusehen. Eine spätere Korrektur ist demnach keine Korrektur einer fristgerecht vorgenommenen Ausschüttungsmeldung, sondern eine erstmalige verspätete Ausschüttungsmeldung. Entspricht hingegen nur die Zusammensetzung der Erträge in der Ausschüttungsmeldung nicht der tatsächlichen Zusammensetzung, liegt eine fristgerechte, aber unrichtige Meldung vor…
…Rz 15: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der im Entstehungszeitpunkt der Schuld bestehenden Rechtslage. 1.8. Nachträgliche Beseitigung der Gebührenschuld Rz 16: Eine einmal entstandene Gebührenschuld kann grundsätzlich nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Zur ex tunc-Auflösung siehe Rz 1015.
…seine Zuständigkeit in einer bestimmten Angelegenheit verloren hat, der Einschreiter trotzdem innerhalb eines Jahres ab dem Verlust der Zuständigkeit das Anbringen bei diesem Finanzamt eingebracht hat und er nicht bereits vor der Einbringung seines Anbringens über die Änderung der Zuständigkeit seitens einer Abgabenbehörde in Kenntnis…