…ausgerichtet sind, keine Verpflichtungen der §§ 131b bis 132a BAO - (zB Ausgabe von Getränken oder einem kleinen Speisesortiment durch und an eigene Mitarbeiter, nicht öffentliche Mensa zur Versorgung der Mitarbeiter zum Selbstkostenpreis und ohne Einnahmen- bzw. Gewinnerzielungsabsicht). Folgende Tätigkeiten, die nicht unter den Unternehmensbereich fallen (§ 2…
…Ende eine annähernd gleiche Höhe aufweisen. Kraftfahrzeug (Kfz) (§ 2 Z 1 KFG 1967) Rz 15: Ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist, auch wenn seine Antriebsenergie einer Oberleitung…
…mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge, die nicht mehr mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand in einen bestimmungsgemäßen Zustand gebracht werden können. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS) besagen ganz allgemein, dass zur Position 8703 jene Kraftfahrzeuge zählen, welche ihrer Beschaffenheit nach…
…Rz 827: Die Bemessungsgrundlage des Kraftfahrzeuges kann in keinem Fall niedriger sein als das jeweils zugrundeliegende Basismodell mit der unter Rz 825 angeführten Ausstattung. Rz 828: Sonderausstattung, welche nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Normverbrauchsabgabe ist, kann auch nicht Teil der Bemessungsgrundlage einer Vergütung sein.
…10% für die Versorgung des Rathauses verwendet; der nicht selbst verbrauchte Strom wird jeweils in das öffentliche Netz eingespeist. Sofern die Photovoltaikanlagen jeweils Einnahmen von wirtschaftlichem Gewicht (mind. 2.900 €) aus der Einspeisung erzielen, liegen zwei Betriebe gewerblicher Art vor. Eine Zusammenfassung der beiden…
…Damit ergibt sich, dass bei der Lieferung eines Kraftfahrzeuges, welches durch den Erwerber als Vorführkraftfahrzeug genutzt werden soll, keine Steuerpflicht nach § 1 Z 1 NoVAG 1991 gegeben sein kann,. Die Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe entsteht jedoch bei Zulassung eine Steuerpflicht nach § 1 Z 3…
…Abs. 1 Z 2 KfzStG 1992 wird die selbe Begriffsbestimmung und damit auch ausschließlich eine solche Beförderung verstanden. Rz 111: Die Beförderung von Menschen mit Behinderungen ist grundsätzlich nicht von diesen Befreiungsbestimmungen umfasst, da dies keine durch eine Krankheit bedingte besondere Beförderung darstellt. Beispiel: Fahrten…