…(1) Von einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank betroffene Fahrzeugklassen im Sinne dieser Verordnung sind 1.Personenkraftwagen (Klasse M1), 2.Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg (Klasse N1), 3.MotorräderZweirädrige Krafträder (Klasse L3e), 4…
B.6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991) Rz 1018: Bei Krafträdern vermindert sich beginnend ab 1. Jänner 2024 der Wert 55 g alle zwei Jahre jeweils um den Wert zwei. 1. Jänner 2020: [Grafik]  …
…2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 Rz 1513: Wird für Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (seit 1. Jänner 2023: ausgenommen Wohnmobile bis 3,5 t hzGG mit Basisfahrzeug der Klasse N), die nach…
Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet: I. Die Zollentrichtungsverordnung 2002, GZ 14 0210…
Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 Z 3 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes - ZollR-DG, BGBl. Nr. 659/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2023, wird verordnet: Die Zollentrichtungsverordnung 2016, GZ…
…695/1991, durch das BGBl. I Nr. 18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, vom 15. Mai…
…Steuern) ist bei Zurechnung der Einkünfte als Ausschüttung möglich. Bei der Ermittlung der Höhe der anrechenbaren Steuern ist darauf abzustellen, ob der steuerliche Vertreter des Investmentfonds die Anzahl der ausgegebenen Anteile zum Zuflusszeitpunkt gemeldet hat (entsprechend Fonds-Melde-Verordnung 2015, Anlage 3, Z 4 Fileaufbau…
…einzelnen Fonds auf https://www.profitweb.at. Die näheren Details der Aufgliederung und Übermittlung der steuerlichen Daten durch die steuerlichen Vertreter und die Veröffentlichung dieser übernommenen Daten durch die Meldestelle gemäß § 12 KMG wurden mit der Fonds-Melde-Verordnung 2015 - FMV 2015, BGBl. II Nr…
5.10. Fristberechnung Rz 474: Nach § 7 FMV 2015 richtet sich die Fristberechnung grundsätzlich nach den Bestimmungen des § 108 BAO. Dabei sind allerdings folgende Abweichungen von diesen Bestimmungen vorgesehen: Fristen enden abweichend von § 108 Abs. 2 BAO generell nicht mit Ablauf des Tages, sondern: für…
3.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds 3.1.1.4.1. Allgemeines Rz 203: Soweit für einen Investmentfonds keine Meldung der Ausschüttung erfolgt, ist die gesamte Ausschüttung steuerpflichtig. Soweit für einen Investmentfonds keine Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) innerhalb…
5.13. Verspätete Meldungen Rz 481: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist erstmalig vorgenommen (§ 3 Abs. 2 FMV 2015), können diese Meldungen vom Abzugsverpflichteten beim KESt-Abzug nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die in § 186 Abs. 2 Z 3…
5.14. Veröffentlichung der Meldungen Rz 484: Nach § 5 Abs. 1 FMV 2015 hat die Meldestelle gemäß § 12 KMG die Meldefonds mit den für ihre ertragsteuerliche Behandlung relevanten Daten samt der nach den Ermittlungsvorgaben des Bundesministeriums für Finanzen ermittelten ertragsteuerlichen Behandlung sowie das Meldedatum im…
…dazugehörende Anbotschreiben anzuschließen. Rz 1206: Gebührenanzeigen unter Verwendung der Internet-Technologie oder mittels eines Telefaxgerätes sind nicht zulässig (§ 2 Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Verwaltungsgerichte sowie an die Finanzämter…
…2 Z 1 lit. c ImmoInvFG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, folgende Einzelheiten des Übermittlungsverfahrens durch Verordnung zu regeln: die Frist für die Übermittlung an die Meldestelle gemäß § 12 KMG, unter Berücksichtigung der für Jahresberichte maßgeblichen Fristen, die Voraussetzungen für die Übermittlung an die…
…meldet (genauer Inhalt und Umfang sowie Form der Meldung sind in § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und der dazu ergangenen Fonds-Melde-Verordnung 2015 geregelt; siehe dazu Abschnitt 5.) und Nichtmeldefonds, die nicht oder nicht fristgerecht die ausschüttungsgleichen Erträge durch einen steuerlichen Vertreter…
…163: Ein Nichtmeldefonds liegt vor, wenn keine Jahresmeldung der Fondserträge gemäß § 1 Abs. 3 Z 6 Fonds-Melde-Verordnung 2015 (siehe auch Rz 462) durch den steuerlichen Vertreter des Fonds erfolgt bzw. bei erstmaligem Vertrieb keine Absichtserklärung iSd § 5 Abs. 3 FMV 2015 abgegeben wurde…
3.1.1.3.7. Besteuerung der Erträge eines Meldefonds bei inländischem Depot 3.1.1.3.7.1. Allgemeines Rz 183: Als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung sind die vom steuerlichen Vertreter des Fonds in der Ausschüttungsmeldung bzw. der Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge der Meldestelle…
3.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis) 3.1.1.4.5.1. Allgemeines Rz 214: Beim Nichtmeldefonds ist die Ausschüttung voll steuerpflichtig und die ausschüttungsgleichen Erträge sind nach den Vorgaben des § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG…
3.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds 3.1.1.5.1. Allgemeines Rz 224: Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, ist auch…
…Rz 396: Zur Anwendung der Befreiungsmethode als innerstaatliche Maßnahme gemäß § 48 BAO kommt es gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Vermeidung von Doppelbesteuerungen (BGBl. II Nr. 474/2002), wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist und die Steuerbelastung im Lagestaat mehr…