…eine Erklärung des Einkünfteempfängers, mit der bestätigt wird, dass der Empfänger eine betriebliche Betätigung ausübt, die über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht, dass der Empfänger eigene Arbeitnehmer beschäftigt und dass der Empfänger zur Betriebsausübung über eigene Betriebsräumlichkeiten verfügt; und b) eine Bestätigung, dass der Einkünfteempfänger…
…der Steuerbegünstigung, wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Rz 145: Die Beteiligung bzw. Mitgliedschaft einer begünstigten Körperschaft an einer EEG in Form einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft unterliegt im Rahmen der Vermögensverwaltung der beschränkten Steuerpflicht. Für die Beurteilung der abgabenrechtlichen Begünstigung der Körperschaft ist die Beteiligung bzw. Mitgliedschaft…
…Nur Geschäftseinrichtungen, die der Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit dienen (funktionales Element), können als Betriebsstätte angesehen werden. Die im innerstaatlichen Recht entwickelte Abgrenzung zwischen der aktiven betrieblichen Tätigkeit und der bloßen Vermögensverwaltung (§ 32 BAO) ist daher zu beachten. Aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit werden keine Aktiveinkünfte, sondern…
…vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft die Rolle der obersten Muttergesellschaft zukommen. Beispiel 1: Eine österreichische Konzernstruktur mit vermögensverwaltender Muttergesellschaft, die selbst keine wirtschaftliche Aktivität entfaltet und zudem über keinen direkten Auslandsbezug verfügt (zB Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Einschränkung der Geschäftstätigkeit auf Vermögensverwaltung), aber börsennotierte operativ tätige Tochtergesellschaften besitzt…
…Devisen, Wechselkurs-, Zins- und Indexinstrumenten, übertragbaren Wertpapieren oder Warentermingeschäfte, b)individuelle und kollektive Vermögensverwaltung oder c)sonstige Arten der Anlage oder Verwaltung von Finanzvermögen oder Kapital im Auftrag Dritter (§ 59 Abs. 1 Z 1 GMSG). Andererseits ist davon ein Rechtsträger umfasst, dessen Bruttoeinkünfte vorwiegend der…
…I R 17/01, BStBl II 2003, 631). Rz 401: Werden die nach österreichischem Recht als vermögensverwaltend eingestuften Personengesellschaften im Ausland als betrieblich tätig gewertet, kann dies zu einem internationalen Qualifikationskonflikt führen. Nach österreichischem Recht ist eine bloß eigenes Vermögen verwaltende GmbH & Co KG oder…
2.1.4. AIF iSd AIFMG Rz 74: Ein AIF iSd AIFMG ist gemäß § 2 Abs. 1 AIFMG jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Teilfonds, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu…
…und der gesamte damit verbundene Aufwand) zuzuordnen war. Der bloße Umstand, dass die österreichischen Kunden einer österreichischen Vermögensverwaltungs-AG auch von der schweizerischen Betriebsstätte Dienstleistungen empfangen haben, wird für sich alleine betrachtet nicht dazu führen können, dass der durch diese Kunden gebildete immaterielle Wert als…
2.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW) 2.1.2.1. Allgemeines Rz 27: Ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren liegt nach § 2 Abs. 1 InvFG 2011 nur vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. auch Rz 6): Ausschließlicher Zweck…
2.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 Rz 52: Das InvFG 2011 enthält auch Regelungen für Fonds, die nicht den Anforderungen der geltenden OGAW-RL entsprechen. Diese Fonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 sind im 3…
2.1.2.3. Depotbank Rz 39: Die Verwahrung des Vermögens des OGAW wird einer Verwahrstelle (sog. Depotbank) übertragen (§ 39 InvFG 2011). Diese gewährleistet, dass der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme, die Auszahlung und die Aufhebung der Anteile, die für Rechnung des Investmentfonds oder durch…
1.2. Regulatorischer Rahmen 1.2.1. Wertpapierinvestmentfonds Rz 5: Der regulatorische Rahmen für Investmentfonds im steuerlichen Sinn wird im Wesentlichen von zwei Gesetzen geprägt: dem InvFG 2011 und dem AIFMG. Das InvFG 2011 legt die Bedingungen fest, zu denen Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in…
8. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG) 8.1. Allgemeines (§§ 54 bis 56 GMSG) Rz 52: Als "Finanzinstitut" gilt ein Verwahrinstitut (§ 57 GMSG), ein Einlageninstitut (§ 58 GMSG), ein Investmentunternehmen (§ 59 GMSG) oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft (§ 61 GMSG). Der Ausdruck "meldendes Finanzinstitut" bedeutet ein österreichisches Finanzinstitut…