…1 erster Satz des Signatur- und Vertrauensdienstegesetzes - SVG, BGBl. I Nr. 50/2016). Da eine elektronische Signatur aus einer Verknüpfung von elektronischen Daten besteht (vgl. Art. 3 Z 10 eIDAS-VO), kann die besondere Rechtswirkung der qualifizierten elektronischen Signatur nur hinsichtlich des signierten elektronischen Dokuments…
…von der unternehmensrechtlichen Auflösung von gebundenen Gewinnrücklagen - zunächst zwingend von einer Rückzahlung der indisponiblen Innenfinanzierung auszugehen. Es besteht daher grundsätzlich keine Bindungswirkung an die gesellschaftsrechtlichen Vorgänge, weil aus dem Gesetzeswortlaut eine derartige Verknüpfung nicht abgeleitet werden kann; allerdings findet das steuerliche Wahlrecht dort seine Grenze…
…§ 43 UmgrStG. Rz 39: Dasselbe Ziel, nämlich zwei unterschiedliche Zuständigkeiten miteinander zu verknüpfen, und bei einer einzigen Behörde zusammenzuführen, verfolgen Bestimmungen, die als Verknüpfungsmerkmal andere Anhaltspunkte als die "Erhebung" einer Abgabe vorsehen: Das "Finanzamt des Arbeitgebers" ist zuständig gemäß § 80 EStG 1988 (Lohnsteueranmeldung) § 84 Abs…