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GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…30 Euro (zur Befreiung von Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken aller Art sowie im Verfahren zur Genehmigung solcher Vorhaben siehe Rz 446). Vor Beendigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gibt der Bewilligungswerber eine erneute Stellungnahme ab…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…10 Abs. 1 Strafregistergesetz 1968). Die Bundesverwaltungsabgabe iHv 2,10 Euro für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung fließt daher der Gemeinde selbst zu. Rz 1786: Unter dem Begriff "Einhebung" ist die Entgegennahme der "ohne weiteres" entrichteten Abgaben zu verstehen. Davon zu unterscheiden ist die Einbringung, somit…

InvFR 2018 Rz 210–2133.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…mit dem 25-prozentigen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988 im Veranlagungsweg zu besteuern (Erfassung in der Beilage zur Einkommensteuererklärung 2013 E1kv unter der Kennzahl 898). Die Veräußerung des Fondsanteils am 15.5.2013 unterliegt nicht der Einkommensteuer, weil dessen Anschaffung bereits vor dem…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1988) Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (§ 108g Abs. 4 und Abs. 5 EStG 1988). Rz 78a: Dem Finanzamt für Großbetriebe obliegt gemäß ausdrücklicher Anordnung des § 118b Abs. 1 BAO die Teilnahme an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung). Damit einher geht die vom Finanzamt für…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Aktenheft dem Ansuchen um Baubewilligung beigelegt. Inhaltlich liegen vier verschiedene Beilagen vor, die jeweils mit 3,90 Euro pro Bogen (siehe Rz 104 ff) zu vergebühren sind. Beispiel 2: Ein Lageplan, ein Bauplan, statistische Berechnungen und eine Baubeschreibung werden in einem PDF elektronisch dem Ansuchen…

GebR 2025 Rz 178030. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

30. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes Rz 1780: Nur in denjenigen Gesetzen, in denen eine Gebührenbefreiung ausdrücklich Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sowie vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof umfasst, besteht eine Befreiung von der Gebühr nach der VwG-EGebV und nach § 24a VwGG oder…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…a leg. cit. den Abgabenbehörden des Bundes. Abgabenbehörde nach dieser Bestimmung ist jenes Finanzamt, das den dem Fondsbeitrag zugrunde liegenden Grundsteuermessbetrag festzusetzen hat. Das ist gemäß § 30a GrStG 1955 das Finanzamt Österreich (siehe oben, Rz 141). 3.37a. Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz Rz 176a: Für die…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…über (gerichts-)anhängige Rechtsstreitigkeiten 1%. Rz 1554: Nicht bei "Gericht" anhängig sind Rechtsstreitigkeiten vor Schiedsgerichten (zB der Börse, Kammern; vgl. oben Rz 1546). Rz 1555: Gerichtsanhängigkeit einer Streitsache tritt mit dem Einlangen (oder der Protokollierung) der Klage bei Gericht ein. Ein außerstreitiges Verfahren ist gemäß …

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…284 BAO sind beim Verwaltungsgericht einzubringen; beim Finanzamt eingebrachte Säumnisbeschwerden sind dem Verwaltungsgericht weiterzuleiten (VwGH 25.5.2022, Ra 2021/15/0035, Rz 20). Rz 14: Abweichend von § 53 erster Satz BAO sieht § 54a Abs. 1 Z 1 BAO vor, dass das Finanzamt Österreich unter…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…| Z 7 | Eingaben im Verwaltungsstrafverfahren | Die Befreiungsbestimmung umfasst Verfahren vor den Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen. Auch eine Anzeige ist eine gebührenfreie Eingabe. | Z 9 | Eingaben im Zusammenhang mit dem ORF-Beitrag | Die Befreiungsbestimmung umfasst Eingaben um Befreiung vom ORF-Beitrag…

KfzBStR 2021 Rz 1219–1251B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs Rz 1219: Der Leistungsempfänger hat den Vergütungsanspruch nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach nachzuweisen. Als Nachweis kommt dabei alles in Betracht, was zur Feststellung der Höhe des Vergütungsanspruchs geeignet ist. Im Einzelnen können…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Die Übergabe des Kraftfahrzeuges erfolgt in Österreich und der Fahrzeughändler befördert das Kraftfahrzeug ins Ausland. Alle weiteren Voraussetzungen für eine Vergütung liegen vor. Vergütungsberechtigt ist der inländische Zulassungsbesitzer, da das Kraftfahrzeug durch den Zulassungsbesitzer (Verschaffung der Verfügungsmacht durch den Zulassungsbesitzer) in das Ausland geliefert worden…

GebR 2025 Rz 439–44510.5.10. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 6 Abs. 2 und 3 GebG sehen in taxativ aufgezählten Fällen erhöhte Eingabegebühren vor. Die Eingabengebühr ist von der Anzahl der verwendeten Bogen unabhängig. Zur Gebührenermäßigung bei Anträgen auf elektronischem Weg unter Verwendung der Funktion E-ID siehe Rz 143. 10.5.10…

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Diese Datenerfassung ist seit dem 1. Juli 2007 Voraussetzung für eine Zulassung eines Kraftfahrzeuges im Inland. Der Zugriff der Finanzämter auf diese Datenbank ermöglicht den Zulassungsstellen, auf einfachem Weg festzustellen, ob gegen eine Zulassung steuerliche Bedenken bestehen. Rz 1303: Liegen keine Bedenken vor (Freigabe durch…

KfzBStR 2021 Rz 1698–1708D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…als auch den Fall, in welchem vom Versicherungsnehmer das Bestehen der Abgabenpflicht dem Grunde nach (z.B. Behaupten des Vorliegens eines Steuerbefreiungstatbestandes) in Abrede gestellt wird. Rz 1707: Nachforderungen von zu wenig entrichteter Versicherungssteuer dürfen vom Versicherer nur für das laufende und die zwei vorangegangenen…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…richtet sich daher nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Amtshandlung (VwGH 20.1.2010, 2006/13/0015). Rz 6: Eine vor dem 1. Jänner 2021 vom zuständigen Finanzamt genehmigte Erledigung, die erst nach dem 31. Dezember 2020 bekannt gegeben und damit wirksam wird…

GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…einer Gebührenpflicht nach dem GebG - der Abgabenpflicht nach der BVwAbgV iHv 2,10 Euro. Rz 1808: Werden durch eine Amtshandlung mehrere persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände einer oder mehrerer Personen mit einer einzigen Unterschrift bekundet, so liegt nur eine Bescheinigung oder Bestätigung vor…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 538: Gemäß § 14 TP 9 Abs. 4 GebG entsteht die Gebührenschuld für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…als ausreichend. Dieser händische Eingangsvermerk hat vor dem urschriftgetreuen Scannen und vor der elektronischen Übermittlung in das Verarbeitungs- und Ablagesystem des jeweiligen Versicherungsunternehmens zu erfolgen. Zu beachten ist, dass das Datum der elektronischen Übermittlung, welches ident sein sollte mit dem Einbringungsdatum der Kr 21, unüberschreibbar…

GebR 2025 Rz 785–79210.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…für die Wiederausfolgung des Ausweises (Abs. 3) entsteht gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 GebG mit dem Beginn dieser Amtshandlung. Rz 786: Gebührenschuldner ist für die Antragsgebühr (Abs. 1) der Antragsteller. Gebührenschuldner für die Erledigungsgebühr (Abs. 2) ist derjenige, für den oder in dessen Interesse…