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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Über den Personenkreis des § 246 Abs. 1 BAO hinaus erweitert § 246 Abs. 2 BAO die Beschwerdebefugnis für Feststellungsbescheide auf jeden, gegen den solche Bescheide wirken (nach § 191 Abs. 3 BAO). § 191 Abs. 3 BAO betrifft vor allem Bescheide über die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei den Verwaltungsgerichten (VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV): Beschwerden, Wiedereinsetzungs- oder Wiederaufnahmeanträge und sonstige…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…hat. Das heißt der früheste Termin der Archivierung ist der Tag des Einlangens des Kr 21 beim Versicherer. Ebenso darf nach elektronischer Archivierung eine nicht indizierte Veränderung des digitalisierten Dokumentes nicht möglich sein. Die Echtheit des Originaldokumentes muss nachgewiesen/bestätigt sein. Gemäß § 132 Abs. 3…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…427: Berufungen gegen Bescheide, mit denen ein Ansuchen abgewiesen wurde, unterliegen der gleichen Gebühr wie das abgewiesene Ansuchen. Zu Beschwerden an die Verwaltungsgerichte siehe Rz 447 ff. Rz 428: Rechtsmittelverzichte sind gebührenpflichtige Eingaben nach § 14 TP 6 Abs. 1 GebG. Die Gebührenschuld für diese Eingaben…