…den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden (§ 300 Abs. 3 BAO). Beide Bescheide sind mit Bescheidbeschwerde anfechtbar. Der neue Sachbescheid (§ 300 Abs. 3 BAO) ist ein Bescheid im Sinn des § 253 BAO. 5. Hinweise Nach § 85d ZollR-DG (idF FVwGG 2012) sind die Regelungen des …
…Auffassungen zur Auslegung des DBA-Deutschland vor dem Hintergrund der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland aus den jeweils genannten Gründen überholt sind: Der Regelungsinhalt des Erlasses des BMF vom 11. Februar 1997, 04 1482/5-IV/4/97, AÖF Nr. 88/1997, betreffend die Auslegung der "Künstler…
…das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld, auch wenn die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen das wirtschaftliche Ergebnis eintreten bzw. bestehen lassen. 13.3. Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes…
…AVG im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes vorzuschreiben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer gesonderten Vorschreibung iSd § 3 Abs. 2 BVwAbgV (vgl. VwGH vom 18. März 2015, Ra 2015/04/0005). 31.1.4. Entstehen der Verwaltungsabgabenschuld Rz 1793: Die Pflicht zur Entrichtung der Verwaltungsabgabe tritt…
…Zahlwort!) Bescheid genehmigt. Sowohl das Bauansuchen als auch der Antrag, mit dem das Bauansuchen abgeändert wird, unterliegen der Eingabengebühr gemäß § 14 TP 6 GebG (siehe Rz 362 zu geringfügigen Änderungen). Die Gebührenschuld entsteht für beide Eingaben mit Zustellung der abschließenden Erledigung in Form des Bescheides…
…219 AktG) oder des GmbH-Gesetzes (§ 96 GmbHG), bei Verschmelzungen von Genossenschaften gleicher Haftungsart (§ 1 Genossenschaftsverschmelzungsgesetz), bei Umwandlungen nach dem Bundesgesetz über die Umwandlung von Handelsgesellschaften (§ 1 UmwG), bei Spaltungen nach dem Bundesgesetz über die Spaltung von Kapitalgesellschaften (§ 1 SpaltG), im Falle der Anwachsung nach …
…Überweisung der Beschwerdegebühr mit der "Finanzamtszahlung" ist als Empfänger das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (IBAN wie zuvor) anzugeben oder auszuwählen. Weiters sind die Steuernummer/Abgabenkontonummer 109999102, die Abgabenart "EEE - Beschwerdegebühr", das Datum des Bescheides als Zeitraum und der Betrag anzugeben. Rz 458: Liegt der Beschwerde…