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11 Treffer466 msnur geltende Fassungen
2022-0.423.194Auslaufen der Konsultationsvereinbarung zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Grenzgängerregelung iSd Art. 15 Abs. 4 DBA-Italien
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.423.19413.06.2022

…der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 25. November 1987 in Wien unterzeichneten Protokolls ("das Abkommen") hinsichtlich der Auslegung und Anwendung des Artikels 15 Absatz 4 des Abkommens abgeschlossen. In Anbetracht der allgemeinen Verbesserung der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…zur Verbesserung der Datenqualität bei der Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer bei. Es bestehen keine Bedenken, wenn bei einer Meldung von Änderungen oder einer Meldung zur Bestätigung der gemeldeten Daten nach der jährlichen Überprüfung keine neue Kopie des amtlichen Lichtbildausweises eingeholt und übermittelt wird, sofern der…

GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten in der Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird positiven Anregungen der Bürger. Demnach sind mangels eines konkreten Privatinteresses auch Eingaben gebührenfrei, in denen nur allgemeine Anregungen oder Vorschläge für Maßnahmen zu Verbesserung der Gesetzeslage oder der…

GebR 2025Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…zu beachten. Auszugsweise Darstellung der wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den GebR 2019: | Abschnitt bzw. Randzahl | Inhalt | Abschnitt 3.1.2.1. und 3.1.2.2 Rz 62 ff | Zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit der Vergebührung werden Aussagen zur Anbringung von…

VPR 2021 Rz 176–1781.3.6. Konzernstrukturänderungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Konzentration des Einkaufs); IP-Gesellschaften: Bündelung der immateriellen Konzernwerte in einer IP-Gesellschaft (Intellectual Property-Company). Rz 177: Gründe für Konzernstrukturänderungen können insbesondere sein: Maximierung von Synergieeffekten (Rz 200); Erzielung von Skaleneffekten; Straffung der Managementstrukturen in den einzelnen Geschäftsfeldern; Verbesserung der Leistungsströme im Konzern; Digitalisierung…

VPR 2021 Rz 200–2031.3.7.4. Konzernsynergien
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…der Vermeidung kostspieliger Doppelarbeiten, von Systemvereinheitlichungen, der Verbesserung der Kreditwürdigkeit etc. (Z 1.1571.177 OECD-VPL). Rz 201: Zufällige Vorteile, die eine Konzerngesellschaft aus dem bloßen Umstand erzielt, dass sie Teil eines multinationalen Konzerns ist, sind aus der Sicht des Fremdvergleichsgrundsatzes nicht abzugelten (Z…

VPR 2021 Rz 196–1991.3.7.3. Standortvorteile
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Markts sollten bei der Verrechnungspreisfindung vordergründig dadurch berücksichtigt werden, dass Vergleichsunternehmen aus demselben Markt herangezogen werden. Ist dies nicht möglich, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen solcher Nothilfen bei der Vergleichbarkeitsanalyse grundsätzlich im Rahmen etwaiger Anpassungsrechnungen zu berücksichtigen, sofern verlässliche Anpassungen zur Verbesserung der Vergleichbarkeit ermittelt werden…

GebR 2025 Rz 1700–170728. Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1706: Ist der amtliche Vordruck (StuR 1 oder StuR 2) nicht vollständig ausgefüllt, ist dieser durch das Finanzamt Österreich an die Organe der Gebietskörperschaften zur Verbesserung binnen Monatsfrist zurückzustellen. Werden Unterlagen nicht oder nicht vollständig angeschlossen, hat das Finanzamt Österreich die Organe der Gebietskörperschaften über…

VPR 2021 Rz 140–1481.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…zu Kapitel VI der OECD-VPL): Die Gesellschaft S ist zivilrechtliche Eigentümerin von mehreren Markenrechten und lizenziert die Marken über mehrere Jahre hinweg an verbundene und an unabhängige Unternehmen. S trägt jedoch nur sehr eingeschränkt zu Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung, Schutz und Verwertung der Marken bei…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…in der Folge entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet wurden. Bewirtschaftungsschäden, zB Fällungs-, Rücke-, Wegebau- und Steinschlagschäden, soweit sie durch eine nicht zeitgemäße, forstliche Bewirtschaftung entstanden sind (vgl. VwGH 14.09.1956, 0059/54). Ereignisse, die einer typischen Betriebsgefahr entspringen. Bei der Beurteilung, ob Schädigungen der…

VPR 2021 Rz 154–1581.3.4.4. Hard-to-value intangibles
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…der folgenden Merkmale aufweisen (Z 6.190 OECD-VPL): bei Übertragung noch nicht abgeschlossene Entwicklung; kommerzielle Verwertung erst mehrere Jahre nach Übertragung; immaterieller Wert erfüllt nicht die HTVI-Definition, ist aber integraler Bestandteil der Entwicklung oder Verbesserung eines anderen HTVI; neuartige Art und Weise der…