…§ 21 Rz 5c). Meldende Finanzinstitute (§ 54 GMSG) im Rahmen der Verbandsverantwortlichkeit sowie die nach in den internen Regelungen der Finanzinstitute bestimmten Verantwortlichen sind die Adressaten der Strafbestimmungen. Die Meldungen nach § 3 GMSG gelten als Abgabenerklärungen im Sinne der Bundesabgabenordnung. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften…
…dem WiEReG gemäß § 28a FinStrG auch zu einer Verbandsgeldbuße nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz - VbVG führen. 5.7 Verstorbene wirtschaftliche Eigentümer 5.7.1 Wirtschaftlicher Eigentümer ist zum Meldezeitpunkt schon verstorben Ist ein wirtschaftlicher Eigentümer bei der Meldung an das Register bereits verstorben, ist dieser dennoch als…
D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953) Rz 1730: Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er nicht Zulassungsbesitzer ist. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen. Rz 1731: Der Versicherer haftet grundsätzlich nach § 7…
3.21. Elektrizitätsabgabe Rz 153: Für die Erhebung der Elektrizitätsabgabe ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständige Finanzamt zuständig. Diese Norm kann entweder eine Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. Abgabeschuldner ist gemäß § 3 Abs. 1 Elektrizitätsabgabegesetz der…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…