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6 Treffer402 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 545–549B.2.2.2. Krafträder
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…2. Krafträder B.2.2.2.1. Begriffsbestimmung B.2.2.2.1.1. Wortlaut der KN-Position 8711 und der maßgeblichen Unterpositionen Rz 545: Position 8711 der Kombinierten Nomenklatur umfasst nach dem Wortlaut "Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen"…

KfzBStR 2021 Rz 586–590B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…anderem als Kolbenverbrennungsmotor. Diese Unterposition wurde aufgelassen. 8703 90 bezeichnete nicht nur Kraftfahrzeuge mit Elektromotor, sondern auch Kraftfahrzeuge mit anderem als Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung. Diese Unterposition verweist nunmehr jedoch auf andere Kraftfahrzeuge als solche mit Kolbenverbrennungsmotor und/oder Elektromotor. Rz 587: Kraftfahrzeuge, die eine Kombination…

KfzBStR 2021 Rz 531–535B.2.2. Rechtslage bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Normverbrauchsabgaberechtlicher Kraftfahrzeugbegriff Rz 531: Nach dem Wortlaut des § 2 NoVAG 1991 gelten als Kraftfahrzeuge: Krafträder, auch mit Beiwagen (Unterpositionen 8711 20, 8711 30, 8711 40 00 und 8711 50 00 der Kombinierten Nomenklatur) Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2 NoVAG 1991 fallenden Kraftfahrzeuges zieht dann die Steuerpflicht nach sich, wenn das betreffende Kraftfahrzeug aufgrund des Umbaus in Position 8703 bzw. die Unterpositionen 8711 20 bis 8711 50 einzureihen ist. Ob eine neue Typisierung erfolgt oder nicht, ist für die Entstehung der Normverbrauchsabgabepflicht unbeachtlich…

KfzBStR 2021 Rz 576–580B.2.2.4.3. Geländewagen (8701 - 8703)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ggf. eine Abgrenzung zu Position 8703 erforderlich. Rz 579: Eine Einreihung in Position 8701 (Zugmaschine) kann nur erfolgen, wenn sämtliche Kriterien zur Einreihung in Position 8701 (Zugmaschine) und alle nachstehenden Zusatzkriterien zur Einreihung als Acker- oder Forstschlepper in die Unterpositionen 8701 91 10, 92 10…

KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ist eine weitere Beurteilung vorzunehmen, welche der vier im NoVAG 1991 genannten Unterpositionen zu Position 8711 gegeben ist. Für andere Kraftfahrzeuge genügt die Tarifierbarkeit nach Position 8703, eine genauere Zuordnung zu einer der dort genannten Unterpositionen ist jedoch nicht mehr erforderlich. Sind Kraftfahrzeuge weder in…