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5 Treffer571 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 44–491.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Entwicklung des Arzneimittels leisten, sodass die Gewinnaufteilungsmethode als die am besten geeignete Methode für die Bestimmung der fremdüblichen Lizenzvergütung von Gesellschaft S an Gesellschaft A erscheint. Rz 47: Stehen keine Daten aus vergleichbaren Transaktionen mit oder zwischen Fremden als Vergleichsmaßstab zur Verfügung, so muss nicht…

VPR 2021 Rz 86–931.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…oder kommerziellen Vorteil verschafft, der seine Geschäftsposition stärkt oder sichert, dh., wenn ein unabhängiges Unternehmen unter vergleichbaren Umständen bereit gewesen wäre, die Dienstleistung zu vergüten oder als Eigenleistung zu erbringen ("Benefits Test" oder Vorteilstest; Z 7.6 OECD-VPL). Die Verrechnung von duplizierten Leistungen, dh…

GebR 2025 Rz 1151–116119. Schätzbare und unschätzbare Leistungen (§ 23 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…kann wertmäßig durchaus mit dem Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrages selbst verglichen werden (VwGH 17.2.1994, 93/16/0160). Rz 1160: Bezüglich bedingter Leistungen sowie der Bewertung im Allgemeinen wird auf die Regelungen im § 26 GebG verwiesen (siehe Rz 1163 ff). Rz 1161: Zum undeutlichen…

GebR 2025 Rz 1296–130127.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…von Umbaumaßnahmen; einmalige Leistungen, die - unabhängig von der tatsächlichen Dauer des Bestandverhältnisses - nicht erstattet werden sollen (zB Kaution; vgl. VwGH 28.2.2002, 99/16/0140). Rz 1301: Wird das Entgelt nicht für die Zurverfügungstellung der unverbrauchbaren Sache auf eine bestimmte Zeit vereinbart, sondern sind…

VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…und vergleichbare Leistungen des Stammhauses, wenn diese Tätigkeiten gegenüber der Betriebsstätte und in ihrem Interesse ausgeübt werden, zeitlich begrenzte Überlassungen von Arbeitskräften, einschließlich solcher im Führungsbereich des Stammhauses, die Aus- und Fortbildung sowie die soziale Sicherung von Personal, das im Stammhaus im Interesse der Betriebsstätte…