Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026
1. Allgemeines Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die…
…nicht im Einklang steht oder dem meldenden Finanzinstitut sonstige Kontoinformationen vorliegen, die mit der Behauptung der Person nicht im Einklang stehen. Bei einem meldenden Finanzinstitut, das einen Dienstleister in Anspruch nimmt, wird davon ausgegangen, dass ihm dieselben Tatsachen bekannt sind oder bekannt sein müssten wie…
23. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG) Rz 1189: Unter Geschäftsführung ohne Auftrag versteht man die eigenmächtige Besorgung der Angelegenheiten eines anderen in der Absicht, dessen Interessen zu fördern. Eigenmächtig ist ein Tätigwerden dann, wenn es ohne Bevollmächtigung erfolgt. Rz 1190: Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung…
…Die tatsächlich entstandenen Kosten, welche allenfalls auch zusätzliche Sonderausstattungen enthalten, sind nicht maßgeblich (VwGH 20.8.1996, 93/16/0097). Rz 1156: Die in einem Mietvertrag, bei dem die Mieterin eine GmbH ist, vom Alleingesellschafter der GmbH unterfertigte Vereinbarung, dass er für alle aus dem…
…Zum Bilanzstichtag 31.12.X2 wird ein Betrag von 1.000 einer Gewinnrücklage zugewiesen, wobei dieser Vorgang sich nicht in den Evidenzkonten widerspiegelt, weil die Innenfinanzierung als einheitliche Größe dargestellt wird. | | 31.12.X3 | Eingefordertes Nennkapital | 45.000 | Kapitalrücklagen |…
…I Nr. 162/2001 sind ungeachtet ihrer nationalen Einstufung keine Finanzinstitute im Sinne des GMSG, sondern werden in Abstimmung mit der OECD und dem Globalen Forum grundsätzlich als passive NFE angesehen, sofern kein aktiver NFE gemäß § 95 Z 2 GMSG gegeben ist. Rz 98: Abfertigungs…
…4a GebG über die Führung von Aufschreibungen und die Entrichtung der Hundertsatzgebühr vorgesehen. In diesem Falle ist nach Rz 88 ff vorzugehen. 27.3.5.5. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Selbstberechnung von Bestandverträgen Rz 1383: Von der Selbstberechnungspflicht ausgenommen sind (siehe Verordnung des Bundesministers…
…Nachweis über den begünstigten Verwendungszweck fortlaufend geordnet führen und aufbewahren. Als Nachweis kommt eine Liste der nach § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 befreiten Kraftfahrzeuge und Nachweise über die Zulassung als solche in Betracht. Für andere gemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 Begünstigte gilt dies sinngemäß. …