AlleRichtlinien2Erlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen2
2 Treffer501 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 445–455B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021
…Geringfügige Privatfahrten mit einem Taxifahrzeug Rz 447: Die Wertminderung durch einen betrieblich veranlassten Unfall selbst führt zu keiner Änderung der Verhältnisse. Demgegenüber ist in weiterer Folge eine Änderung der Verhältnisse anzunehmen, wenn das Kraftfahrzeug nach dem Unfall nicht mehr für den begünstigten Zweck verwendet wird…
KfzBStR 2021 Rz 109–122A.3.2. Rettungsdienst oder Krankenwagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024
…4 SanG genannten Rettungsdienst (z.B. Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich, Malteser Hospitaldienst Austria, Österreichisches Rotes Kreuz) eingesetzt werden, Kraftfahrzeuge, die im Berg-, Wasser- oder Höhlenrettungsdienst eingesetzt werden, Kraftfahrzeuge, mit denen Aufgaben des besonderen Hilfs- und Rettungsdienstes (vgl. § 5b Burgenländisches Rettungsgesetz 1995)…