RIS AI
5 Treffer731 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 507–5134.1.3. Körperschaftsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…ob durch das inländische Unternehmen eine verdeckte Ausschüttung oder verdeckte Einlage bewirkt wird (zB durch den Verzicht auf weitere Schritte zur Einbringung der Forderung, Rz 514 ff). Das Anerkenntnis der Verbindlichkeit kann zB durch eine vom verbundenen Unternehmen unterfertigte Akzeptanzerklärung glaubhaft gemacht werden. Es ist…

KfzBStR 2021 Rz 1100–1112B.8. Änderung der Abgabenbemessung (§ 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Vergütung Rz 1110: Hat der Leistungsempfänger eine Vergütung gemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 in Anspruch genommen und wird er vor vollständiger Begleichung des Kaufpreises zahlungsunfähig, so ist in Fällen, in denen das Kraftfahrzeug nicht zurückgestellt wird, davon auszugehen, dass der liefernde Unternehmer seine Forderung…

GebR 2025 Rz 1585–158727.10.2. Arten von Abtretungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bei einer Sicherungszession wird die Forderungsabtretung zum Unterschied von der Vollzession nicht schon mit der Willenseinigung zwischen dem Zedenten und dem Zessionar wirksam, die zivilrechtliche Wirksamkeit der Sicherungszession bedarf vielmehr der Einhaltung des für die Forderungsverpfändung vorgesehenen Modus (Verständigung des Drittschuldners oder Vermerk in den…

GebR 2025 Rz 1588–160027.10.3. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…das angesehen werden, was für die Übertragung der Rechtsgesamtheit aufgewendet wird (VwGH 5.2.1958, 1044/57). Rz 1597: Wird eine Forderung in eine Gesellschaft gegen Gewährung von Anteilen eingelegt, ergibt sich die Höhe des Entgelts aus dem Wert der ausgegebenen Anteile. Werden keine zusätzlichen…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…und der Betrag anzugeben. Die Behörde oder das Gericht hat den Beschwerdeführer (Antragsteller) im Sinne der Bürgerfreundlichkeit zunächst auf die Gebührenpflicht seiner Eingabe hinzuweisen und ihm für die Vorlage des Nachweises über die erfolgte Entrichtung eine angemessene Frist (vier Wochen) einzuräumen. Rz 459: Bei Wiedereinsetzungsanträgen…