RIS AI
5 Treffer493 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Einbringung ist das für die Erhebung der Körperschaftsteuer der übernehmenden Körperschaft zuständige Finanzamt für die Entgegennahme der Meldung der Einbringung zuständig (§ 13 Abs. 1 UmgrStG). Erfolgt die Einbringung in eine im Ausland ansässige übernehmende Körperschaft, für die bis zur Einbringung kein inländisches Finanzamt zuständig ist…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…0086). Rz 1148: Nach § 42 UmgrStG sind Rechtsgeschäfte, mit denen anlässlich eines gebühren- oder kapitalverkehrsteuerbegünstigten Vorganges nach Artikel III (Einbringung), nach Art. IV (Zusammenschluss), nach Art. V (Realteilung) oder nach Art. VI (Spaltung) UmgrStG eine Vertragsstellung übertragen wird (Vertragsübernahme), von den festen Gebühren und Rechtsgeschäftsgebühren…

ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…38b Abs. 3 und § 38e Abs. 4 und § 43 Abs. 1 UmgrStG). 3.2.2. Gemeinnützige Bauvereinigungen Rz 114: Für die Erhebung der Körperschaftsteuer von gemeinnützigen Bauvereinigungen ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 61 Abs. 1 Z 8 iVm Abs. 2 erster Satz BAO; Rz…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…die Erhebung der Einkommensteuer zuständige Finanzamt § 18 EStG 1988 das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zuständige Finanzamt § 96 EStG 1988 § 13 UmgrStG, § 43 UmgrStG. Rz 39: Dasselbe Ziel, nämlich zwei unterschiedliche Zuständigkeiten miteinander zu verknüpfen, und bei einer einzigen Behörde zusammenzuführen, verfolgen Bestimmungen…

GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.10.5. Gebührenbefreiungen Rz 1601: Neben Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes 1957 (zB UmgrStG) und solchen nach allgemeinen Befreiungsbestimmungen des GebG, wie jener nach § 15 Abs. 3 GebG (siehe Rz 1040 ff), nach § 19 Abs. 2 GebG (siehe Rz 1111 ff) oder nach § 20 Z…