1. Allgemeines 1.1. Übermittlung von Anbringen Abgabenrechtliche Anbringen zur Geltendmachung von Rechten und Pflichten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen sind grundsätzlich schriftlich einzubringen (§ 85 Abs. 1 BAO). Das bedeutet, dass sie mit einer eigenhändigen Unterschrift des Einschreiters versehen sein müssen. Von der Unterschrift des…
…Sonstige Gutscheine Wenn allerdings in einer Privaturkunde (Bon, umgangssprachlich auch "Gutschein" genannt) die Lieferung/sonstige Leistung bekannt und eindeutig konkretisiert ist, ist deren Verkauf bereits als Barumsatz anzusehen und daher in der Registrierkasse zu erfassen und darüber ein Beleg auszustellen (zB Eintrittskarte für eine konkrete…
…im Signaturjournal abzuspeichern. Für alle Daten des Signaturjournals - bis auf die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung - sieht die RKSV ein Exportformat vor (Z 3 der Anlage RKSV). 3.2.1.2. Erfassung der Bareinnahmen…