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7 Treffer438 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 439–444B.1.3.3. Fiktive erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war. B.1.3.3.2. Umbauten Rz 440: Unter die erstmalige Zulassung fällt auch ein bisher nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegendes zugelassenes Kraftfahrzeug, das nach erfolgtem Umbau und (Neu-) Typisierung (bis 30. Juni 2021 unter…

KfzBStR 2021 Rz 200–205A.3.6. Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Menschen mit Behinderung glaubhaft gemacht. Diese Vorgehensweise kann auch für die Normverbrauchsabgabe (Rechtslage bis 30. Juni 2021) angewendet werden. Weitere Indizien können spezielle Umbauten für Zwecke des Menschen mit Behinderung oder der Umstand, dass auf den Menschen mit Behinderung kein anderes Kraftfahrzeug zugelassen ist, sein.

KfzBStR 2021 Rz 1130–1135B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…seinen Aufzeichnungen festzuhalten (siehe Rz 224 sowie Rz 248 f). B.9.5. Aufzeichnungs- und Nachweispflicht bei Umbauten (Rechtslage bis 30. Juni 2021) Rz 1135: Bei Umbauten von Personenkraftwagen in Lastkraftfahrzeuge ist für Zwecke der Normverbrauchsabgabe von einer erhöhten Mitwirkungs- bzw. Beweisvorsorgepflicht des Unternehmers auszugehen…

KfzBStR 2021 Rz 936–937B.6.1.8.2. Sinngemäße Anwendung für Vorgänge gemäß § 1 Z 3 lit. b und Z 4 NoVAG 1991
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Normverbrauchsabgabe unterlagen, sind auch weiterhin nicht der Normverbrauchsabgabe zu unterwerfen. Es erfolgt dadurch eine Gleichstellung mit Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Unionsgebiet. Wird allerdings das nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegende Lastkraftfahrzeug (Klasse N1) durch Umbauten zu einem der Normverbrauchsabgabe unterliegenden Kraftfahrzeug (Klasse M1) umgestaltet, ist dieses, wie…

KfzBStR 2021 Rz 1260–1263B.12.9.3.1. Berechnung der Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Erstzulassung herangezogen wird. Auch für Kraftfahrzeuge, bei denen Veränderungen am Kraftfahrzeug selbst durchgeführt wurden (z.B. Umbauten) ist es zulässig, dass anstelle der im konkreten Fall entrichteten Normverbrauchsabgabe die typischerweise entrichtete Normverbrauchsabgabe zum Zeitpunkt der Erstzulassung herangezogen wird. Dies gilt jedoch nicht für unvollständige oder…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Daher muss in diesem Fall die Normverbrauchsabgabe entrichtet werden (§ 1 Z 3 NoVAG 1991). Beispiel 2: Ein Händler lässt auf Wunsch eines Kunden einen Pkw der Position 8703 in einen Klein-Lkw der Position 8704 umbauen, anschließend wird das umgebaute Kraftfahrzeug an den Kunden geliefert…

KfzBStR 2021 Rz 527–530B.2.1.3. Von der Normverbrauchsabgabe nicht umfasste Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.2.1.3. Von der Normverbrauchsabgabe nicht umfasste Kraftfahrzeuge Rz 527: Historische Kraftfahrzeuge ("Oldtimer") sind explizit gemäß § 2 Abs. 1 NoVAG 1991 von der Normverbrauchsabgabe ausgenommen. Rz 528: Ein historisches Kraftfahrzeug ist ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Kraftfahrzeug, a)mit Baujahr 1955…