RIS AI
7 Treffer544 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…können. Ist eine Personenbeförderung auf Grund des technischen Zustandes (zum Beispiel keine kraftfahrrechtliche Zulassung mehr gegeben) nicht mehr möglich, dann fällt dieses Kraftfahrzeug nicht in den Anwendungsbereich des NoVAG 1991. B.2.2.1.5. Umbaumaßnahmen Rz 544: Der Umbau eines im Zeitpunkt der Zulassung…

KfzBStR 2021 Rz 527–530B.2.1.3. Von der Normverbrauchsabgabe nicht umfasste Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…technischen Zustandes im Inland nicht mehr zugelassen werden können ("Wracks"). Anderes gilt für unvollständige Kraftfahrzeuge der Klasse N1 (siehe Rz 525). B.2.1.4 Umbaumaßnahmen Rz 530: Keine Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe entsteht bei Umbau eines Kraftfahrzeuges, das schon der Normverbrauchsabgabe unterworfen wurde…

KfzBStR 2021 Rz 439–444B.1.3.3. Fiktive erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…aufgrund des Umbaus und der Typisierung als Wohnmobil der Klasse M1, die Steuerpflicht gemäß § 1 Z 3 NoVAG 1991 ein. Beispiel 5: Ein erstmalig im November 2021 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassenes Nutzfahrzeug der Klasse N1 wird im Oktober 2023 unmittelbar aus…

KfzBStR 2021 Rz 421–424B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…beispielsweise Umbau Nutzfahrzeug zu Wohnmobil, Rechtslage bis 30. Juni 2021: Einordnung in Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur, Rechtslage ab 1. Juli 2021: Einordnung in Klasse M1); die Zulassung von Kraftfahrzeugen, die bisher als Kraftfahrzeuge von völkerrechtlich privilegierten Personen (Diplomaten) steuerfrei waren; Reimporte nach einer Vergütung…

KfzBStR 2021 Rz 572–575B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…dann nicht der Fall, wenn der Umbau nur durch Schraubverbindungen erfolgt, die ohne wesentlichen Aufwand entfernt werden können. Aushöhlungen in der Ladebordwand (z.B. durch Entfernen einer Verblechung zum Längengewinn) führen ebensowenig zu einer Verlängerung der Ladefläche wie Aushöhlungen des Fahrgastraumes. Dies gilt bei angefügten…

KfzBStR 2021 Rz 1130–1135B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ist für Zwecke der Normverbrauchsabgabe von einer erhöhten Mitwirkungs- bzw. Beweisvorsorgepflicht des Unternehmers auszugehen, um den Zustand des Kraftfahrzeuges bezogen auf den Zeitpunkt der Lieferung, des Eigenverbrauchs und der Nutzungsänderung feststellen zu können. Insbesondere in jenen Fällen, in denen nach dem Umbau ein Rückumbau erfolgt…

KfzBStR 2021 Rz 1200–1208B.12. Vergütung (§§ 12 und 12a NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…dass der Umbau nachgewiesen wird. Rz 1204: Grundvoraussetzung für eine Vergütung nach § 12 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991 ist ferner, dass zu keinem Zeitpunkt eine Zulassung im Inland gegeben war. Beispiel: Ein Kraftfahrzeug wird bei einem Fahrzeughändler erworben und anschließend zum Verkehr im Inland…