RIS AI
4 Treffer382 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 439–444B.1.3.3. Fiktive erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…1.3.3.2. Umbauten Rz 440: Unter die erstmalige Zulassung fällt auch ein bisher nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegendes zugelassenes Kraftfahrzeug, das nach erfolgtem Umbau und (Neu-) Typisierung (bis 30. Juni 2021 unter Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder ab 1. Juli 2021 in…

KfzBStR 2021 Rz 421–424B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…oder unter einer Tageszulassung verwendet; in das Anlagevermögen übernimmt oder als Vorführkraftfahrzeug oder unter einer Tageszulassung verwendet; ein bisher nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegendes zugelassenes Kraftfahrzeug nach erfolgtem Umbau und (Neu-)Typisierung zugelassen wird (beispielsweise Umbau Nutzfahrzeug zu Wohnmobil, Rechtslage bis 30. Juni 2021: Einordnung in…

KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…um die Zulassung des Kraftfahrzeuges zum Verkehr im Inland zu erhalten. In der Zwischenzeit wurde die Typisierung des Kraftfahrzeuges (ohne Veränderungen) durchgeführt. Der Zollsachverhalt (Einfuhr) ist zeitlich so nahe am Normverbrauchsabgabe-Sachverhalt (erstmalige Zulassung), dass betreffend die Beschaffenheit des einzureihenden Kraftfahrzeuges keine Unterschiede zwischen Zollsachverhalt…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wenn das betreffende Kraftfahrzeug aufgrund des Umbaus in Position 8703 bzw. die Unterpositionen 8711 20 bis 8711 50 einzureihen ist. Ob eine neue Typisierung erfolgt oder nicht, ist für die Entstehung der Normverbrauchsabgabepflicht unbeachtlich. Maßgeblich ist die Beschaffenheit des Kraftfahrzeuges zum Zeitpunkt der Entstehung der…