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961 Treffer424 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Großbetriebe zuständig für die Prüfung der Gründungserklärung einer Stiftung oder eines Fonds gemäß Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (§ 9 Abs. 2 und Abs. 3 Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015) die Geltendmachung der Haftung des Rechtsträgers (Fondsgesellschaft) und des steuerlichen Vertreters für die Richtigkeit von Meldungen…

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Polizze") sind die Bemessungsgrundlage und die Steuer gesondert auszuweisen. Rz 1732: Die Haftung erlischt gemäß § 7 Abs. 4 VersStG 1953, wenn der Versicherer ihm zumutbare Schritte zur Geltendmachung seines Anspruchs unternommen hat. In diesem Fall ist die motorbezogene Versicherungssteuer dem Steuerschuldner selbst mit Abgabenbescheid vorzuschreiben.…

ZustRL Rz 144–1523.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…nach dem Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 Rz 145: Für die Erhebung der Gebühr nach dem VfGG ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 17a Z 6 VfGG). 3.14. Gebühren nach dem Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 Rz 146: Für die Erhebung der Gebühr nach dem VwGG ist das Finanzamt Österreich zuständig …

KfzBStR 2021 Rz 1470–1472C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…und der Antragsteller eine Reihe von Nachweisen, wie beispielsweise den Typenschein oder eine Versicherungsbestätigung erbringt (siehe § 37 Abs. 2 KFG 1967). Rz 1471: Bei einem in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeug, das auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet wird, ist Steuerschuldner…

KfzBStR 2021 Rz 1620–1622D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953) D.1. Steuergegenstand (§ 1 VersStG 1953) Rz 1620: Der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Krafträder, Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen sowie alle übrigen Arten von Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen (ausgenommen Zugmaschinen und…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…NoVAG 1991 steuerbefreites Kraftfahrzeug veräußert (z.B. Verkauf eines Taxifahrzeuges durch einen Taxiunternehmer) (beachte: abweichend bei Menschen mit Behinderungen, siehe Rz 233 und 258, sowie bei Diplomaten, siehe Rz 367 f); in den anderen Fällen des § 1 Z 4 NoVAG 1991 derjenige, der den Eigenverbrauch…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…für die Wahrnehmung der Angelegenheiten des Steuerabzuges. Die Immobilienertragsteuer ist somit die einzige Abzugsteuer, für deren Erhebung nicht das für den Abzugsverpflichteten zuständige Finanzamt zuständig ist, sondern das für den Abgabepflichtigen zuständige Finanzamt. Ebenso ist die besondere Vorauszahlung an das für die Erhebung der Einkommen-…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. In allen anderen Fällen obliegt die Erhebung der Normverbrauchsabgabe dem Finanzamt Österreich. Dieselbe…

KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…C.1. Steuergegenstand (§ 1 KfzStG 1992) C.1.1. Allgemeines Rz 1351: Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzGG) von mehr als 3,5 Tonnen, in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die kraftfahrrechtlich…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Fällen, in denen die Steuerschuld mit Ablauf eines Kalendermonats entsteht, § 21 Abs. 1 UStG 1994 (Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum) nachgebildet. Zum Unternehmerbegriff siehe Rz 402 ff. Die Normverbrauchsabgabe ist vom Abgabenschuldner spätestens am 15. des auf die Entstehung der Steuerschuld zweitfolgenden Kalendermonats selbst zu berechnen, anzumelden…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Für die Zerlegung der Einheitswerte und für die Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 30a GrStG 1955). 3.10. Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Rz 142: Die Berechnung und Festsetzung des Jahresbetrages der Abgabe sowie die Einhebung und zwangsweise Einbringung…

GebR 2025 Rz 1306–131227.3.2.1.3.2. Baukostenbeiträge und Errichtungskosten als Nebenleistungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, weil Schuldner der Umsatzsteuer nicht der Bestandnehmer, sondern der Bestandgeber ist und der Bestandnehmer eine dem Bestandgeber obliegende Leistung übernimmt. Rz 1310: Geht aus der Urkunde nicht hervor, dass sich der Bestandnehmer zur Tragung der Umsatzsteuer verpflichtet hat, ist die Umsatzsteuer…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der § 4 Abs. 2 Erdgasabgabegesetz)Umsatzsteuer des Verwenders des Erdgases zuständigen Finanzamt. zuständige Finanzamt zuständig (§ 6 Abs. 5 Erdgasabgabegesetz). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. Für die Erstattung der Erdgasabgabe auf der Grundlage des Internationalen Steuervergütungsgesetzes…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Steuermessbeträge (§ 30a GrStG 1955). Rz 51: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen: Gewährung der Familienbeihilfe (zB § 10a Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) Gewährung der Schulfahrtbeihilfe (zB § 30e Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) Gewährung der…

KfzBStR 2021 Rz 1358–1366C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ziehende Lastkraftwagen, zwei Sattelanhänger mit 20 und 25 Tonnen höchstem zulässigem Gesamtgewicht (jeweils nach Abzug der Sattellast), ein anderer Anhänger mit 15 Tonnen höchstem zulässigem Gesamtgewicht: Ein Sattelanhänger ist überzählig, daher ist für den 20-Tonnen-Sattelanhänger keine Steuer zu erheben. Zwei ziehende Kraftfahrzeuge, drei…

GebR 2025 Rz 20–232.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…zumal der öffentlich-rechtliche Gebührenanspruch durch das zivilrechtliche Schuldverhältnis nicht berührt wird. Beispiel 1: Verpflichtet sich jener Vertragspartner, der persönlich von der Gebührenpflicht gesetzlich befreit ist, gegenüber dem anderen nicht befreiten Vertragspartner zur Tragung der Gebühr und wird deshalb der nicht befreite Vertragspartner für die…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…4.6. Entgegennahme des Spaltungsvertrages Rz 128: Im Rahmen einer Steuerspaltung ist das für die Erhebung der Körperschaftsteuer der spaltenden Körperschaft zuständige Finanzamt für die Entgegennahme des Spaltungsvertrages (§ 38b Abs. 3 UmgrStG) und für die Entgegennahme der Anzeige der Durchführung der im Spaltungsvertrag festgelegten Tauschvorgänge (§…

KfzBStR 2021 Rz 1480–1485C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…des § 82 Abs. 8 KFG 1967 abläuft (siehe Rz 36 sowie Rz 42 ff). Bei widerrechtlicher Verwendung eines Kraftfahrzeuges ist die Steuer für mindestens einen Kalendermonat zu entrichten; eine tageweise Berechnung ist nicht vorgesehen. Beispiel: Der Hauptwohnsitz wird am 15. Jänner 2021 nach Österreich verlegt…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Kapitalertragsteuer, die Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 sowie den Steuerabzug bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten gemäß § 107 EStG 1988. § 61 Abs. 3 Z 2 BAO stellt klar, dass das Finanzamt für Großbetriebe auch für die Kontrolle der Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten gemäß …