…Bundes". In diesem Fall ergibt sich die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich aus § 60 Abs. 1 Z 1 BAO. 3.37. Beitrag zum Salzburger Tourismusförderungsfonds Rz 176: Das Salzburger Tourismusgesetz 2003 überträgt die Festsetzung und Einhebung der Fondsbeiträge nach § 50 lit. a und § 51 lit. a…
15. Zweifelsfragen Rz 97: Die Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB), die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) und Wohnbaubanken im Sinne des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus, BGBl. Nr. 253/1993 idF BGBl. I Nr. 162/2001 sind ungeachtet ihrer…
…nicht Folge geleistet haben, sind ebenfalls von einer Garantie ausgeschlossen. Garantieübernahmen für KMU mit Mitgliedschaft in der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) im Rahmen der gegenständlichen Richtlinie erfolgen subsidiär zu den Garantiemöglichkeiten der Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT)…
…I Nr. 115/2015; die Oesterreichische Entwicklungsbank AG; die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft; die "Österreichischer Exportfonds" GmbH; die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H.; die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur GmbH (OeBFA) im Sinne des Bundesfinanzierungsgesetzes, BGBl. Nr. 763/1992 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I…