…49 GMSG) Rz 48: Ein meldendes Finanzinstitut kann davon ausgehen, dass eine begünstigte natürliche Person (mit Ausnahme des Eigentümers) eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrags oder eines Rentenversicherungsvertrags, die eine Todesfallleistung erhält, keine meldepflichtige Person ist und dieses Finanzkonto als ein nicht meldepflichtiges Konto betrachten, es sei denn…
…mehreren Personen einen Betrag zu zahlen. Als Lebensversicherungsvertrag gelten auch Verträge, die neben der Zahlung im Todesfall eine oder mehrere zusätzliche Zahlungen vorsehen (zB Ablaufleistungen oder Invaliditätsleistungen). Als eine an den Versicherungsnehmer zahlbare Dividende im Sinne des § 78 Abs. 2 Z 4 GMSG gilt jede…
…GMSG wird in § 66 GMSG definiert. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Fonds zur Gewährung von Altersvorsorge- und Invaliditätsleistungen sowie Leistungen im Todesfall. Als Voraussetzung für die Qualifizierung als begünstigter Altersvorsorgefonds sind zB staatliche Steuerbegünstigungen und Einschränkungen in der Mittelverwendung vorgesehen (vgl. auch Sec…