…1197: Die Haftung für eine Gebührenschuld wird durch die Erlassung eines Haftungsbescheides gemäß § 30 GebG in Verbindung mit § 224 Abs. 1 BAO geltend gemacht. Dadurch wird der in Anspruch genommene Haftende zum Gesamtschuldner der Abgabe. 24.2. Kreis der haftungspflichtigen Personen Rz 1198: Das GebG…
…Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder…
…oder Substanzgenussrechtskapitals den Nennwert, ist der Mehrbetrag als Agio auf dem disponible oder indisponible Einlagen-Subkonto auszuweisen. Eine Veränderung des Standes nach der Erstemission ergibt sich durch eine weitere Emission oder durch das Einziehen (Tilgung) auf Grund eines vorbereitenden Rückkaufs von Surrogatkapital. Die unter Abschnitt…
…dessen Rahmen sie ihre Entscheidung gemäß § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen hat. Rz 193: Bei Entrichtung der Abgabenschuld durch einen der Gesamtschuldner erlischt die Abgabenschuld für alle übrigen Schuldner. Hat dabei ein Gesamtschuldner die ganze…
…Rz 1533: Werden von einem Eigentümer zwei oder mehrere Liegenschaften für eine oder mehrere Verbindlichkeiten einem Gläubiger in einer einzigen Urkunde zum Pfand bestellt (Simultanhypothek), ist die Gebühr nur einmal zu entrichten. Durch die Ausdehnung einer (Simultan-)Hypothek auf eine weitere Liegenschaft, wird eine unter …
…27.4.1.4. Garantievertrag Rz 1414: Ein gebührenfreier Garantievertrag liegt vor, wenn der Garant eine gegenüber der Hauptschuld selbständige - und damit von deren Bestehen unabhängige (nicht akzessorische) - Haftung für die Leistung durch einen Dritten übernimmt. Für eine Garantie ist wesentlich, dass in der Erklärung…
…B 1144/91). Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Rz 1429: Gebührenschuldner ist der durch die Bürgschaft gesicherte Gläubiger (siehe Rz 1179 ff). Rz 1430: Der Bürge haftet für die Gebühr gemäß § 30 GebG (siehe Rz 1198). Rz 1431: Kommt dem Gebührenschuldner (Gläubiger…
…Daran vermögen auch zivilrechtliche Vereinbarungen nichts zu ändern, zumal der öffentlich-rechtliche Gebührenanspruch durch das zivilrechtliche Schuldverhältnis nicht berührt wird. Beispiel 1: Verpflichtet sich jener Vertragspartner, der persönlich von der Gebührenpflicht gesetzlich befreit ist, gegenüber dem anderen nicht befreiten Vertragspartner zur Tragung der Gebühr und…
… 14 TP 9 Abs. 4 GebG entsteht die Gebührenschuld für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt wird (siehe Rz 179 ff). Der Gebührenschuldner hat bei…
D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953) Rz 1730: Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er nicht Zulassungsbesitzer ist. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen. Rz 1731: Der Versicherer haftet grundsätzlich nach § 7…
…Z 10.155rev10.155 OECD-VPL). Eine Garantie oder Bürgschaft wird konzernintern häufig in Zusammenhang mit einer Darlehensvergabe durch eine Bank eingegangen. Durch eine verbesserte Bonität ermöglicht sie in der Regel dem Garantienehmer oder Hauptschuldner bessere Zinssätze oder, die Aufnahme einer höheren Darlehenssumme oder vorteilhaftere…
…wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist (VwGH 18.12.1989, 88/15/0119). Rz 1177: Wird die Urkunde nur von einem Vertragsteil unterzeichnet und an den anderen Vertragsteil ausgehändigt, sind ebenfalls beide Vertragsteile Gebührenschuldner (siehe Rz 1187 ff). Rz 1178: Die bürgerlich-rechtliche…
…Abs. 3 NoVAG 1991 steuerbefreites Kraftfahrzeug veräußert (z.B. Verkauf eines Taxifahrzeuges durch einen Taxiunternehmer) (beachte: abweichend bei Menschen mit Behinderungen, siehe Rz 233 und 258, sowie bei Diplomaten, siehe Rz 367 f); in den anderen Fällen des § 1 Z 4 NoVAG 1991 derjenige, der…