RIS AI
14 Treffer444 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 287–2993.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der Wertverlust gegebenenfalls im Wege einer Teilwertabschreibung geltend gemacht werden. 3.2.2.1.2.3.4. AIF-Einkünfte Rz 297: Anders als bei Investmentfondsanteilen, die von natürlichen Personen im Privatvermögen gehalten werden, stellen die Einkünfte bei im Betriebsvermögen gehaltenen Investmentfondsanteilen aufgrund der Subsidiarität der…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…einem Finanzamt und dem Zollamt Österreich auftreten. Denkbar sind auch Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen einem Finanzamt und einer Finanzstrafbehörde (Amt für Betrugsbekämpfung oder Zollamt Österreich) oder zwischen einem Finanzamt und einer sonstigen Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung (Amt für Betrugsbekämpfung oder Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge). Die Zentralen Services (…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…nach der VwG-EGebV auch mehrfach anfallen können. Beispiel 1: Es wird eine Beschwerde erhoben und danach ein Vorlageantrag eingebracht. Die Beschwerde ist mit 30 Euro und der Vorlageantrag mit 15 Euro zu vergebühren. Beispiel 2: Ein Rechtsanwalt bringt für 5 Beschwerdeführer jeweils eine Maßnahmenbeschwerde…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…BAO bzw. § 213 Abs. 2 BAO) auf jenem Abgabenkonto zu verbuchen, auf dem auch die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit zu verbuchen ist. 3.3.5. Subsidiarität Soweit für denselben Zeitraum Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO oder Umsatzsteuerzinsen gemäß § 205c BAO anfallen, sind Beschwerdezinsen nicht festzusetzen. 4. Aufhebung…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…entweder das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe oder das Amt für Betrugsbekämpfung zuständig ist, können bis 31. Dezember 2021 auch unter Verwendung der falschen dieser drei Bezeichnungen wirksam und fristwahrend eingebracht werden. Das gilt auch dann, wenn nicht nur die Bezeichnung, sondern auch die…

VPR 2021 Rz 525–5314.2. Maßnahmen zur Streitbeilegung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die temporäre Beseitigung einer Doppelbesteuerung, das Verhältnis zu Rechtsmittelverfahren etc., finden sich in der dazu ergangenen Info des BMF vom 24.7.20195.5.2022, BMF2022-010221/0237-IV/8/20190.300.851. 4.3. Unilaterales Ruling und bi-/multilaterale Advance Pricing Agreements (APA) Rz…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…relevant sind. Dabei sollte im Sinne einer zweckdienlichen Verwertbarkeit des Compliance-Packages darauf geachtet werden, dass keine Passagen geschwärzt werden, welche allgemein KYC-relevante Informationen enthalten und daher für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch Verpflichtete gemäß deren jeweiligen Materiengesetzen (wie FM-GwG, RAO, NO, WTBG…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…übersteigt, dann gelten für die Meldung dieser Einmalbegünstigten bei Trusts dieselben Bestimmungen wie für jene bei Privatstiftungen. Bei der Feststellung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern eines Trusts oder einer trustähnlichen Vereinbarung sollte wie folgt vorgegangen werden: Schritt 1: In einem ersten Schritt ist festzustellen, ob…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kaufvertrag, Fahrzeugbewertung wie z.B. Eurotax) ursprünglicher Kaufvertrag inkl. Nachweis der abgeführten Normverbrauchsabgabe Die Unterlagen können dem zuständigen Finanzamt persönlich, mittels Post, oder gegebenenfalls über FinanzOnline übermittelt werden. Rz 1272: Auch im Fall einer widerrechtlichen Verwendung eines Kraftfahrzeuges in Österreich steht eine Vergütung zu, sofern…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Unzulässigkeit 2.1.2.1. Grundsatz Eine Bescheidbeschwerde ist insbesondere unzulässig: bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters, bei mangelndem Bescheidcharakter der angefochtenen Erledigung, bei mangelnder Wirksamkeit des Bescheides, etwa weil er nicht zugestellt wurde oder weil er an eine rechtlich nicht (mehr) existente Person gerichtet ist…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Der Bescheid, mit dem die Zuständigkeit übertragen wird, ist ein verfahrensrechtlicher Bescheid. Er kann vom Bescheidadressaten (abgesondert) mit Beschwerde angefochten werden. § 294 BAO ist auf einen solchen Bescheid nicht anwendbar. Die Änderung der für die Bescheiderlassung maßgebenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse (zB Über- oder Unterschreiten…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gericht gestellt wird oder das Gericht in einem von Amts wegen einzuleitenden Verfahren eine Verfahrenshandlung vorgenommen hat. 27.9.4. Gebührenbefreiungen 27.9.4.1. Vergleiche über Unterhaltsansprüche Minderjähriger Rz 1556: Damit wird die vergleichsweise Regelung bereits vor der zuständigen Verwaltungsbehörde gefördert. Zum Unterhaltsanspruch siehe §…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…2 und 4, 31d Abs. 4 und 31e dritter Satz Familienlastenausgleichsgesetz 1967). 3.34.6. Dienstgeberbeitrag Rz 172: Für die Erhebung des Dienstgeberbeitrags ist das für die Erhebung der Lohnsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 43 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). 3.34.7. Beitrag von land- und…

GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis Rz 416: Der öffentlich-rechtliche Wirkungskreis ist jener Aufgabenbereich, der einer Gebietskörperschaft durch Gesetz verpflichtend auferlegt ist. Es sind darunter jene Angelegenheiten, Tätigkeiten und Aufgaben zu verstehen, denen sich die Gebietskörperschaft auf Grund öffentlich-rechtlicher Norm nicht entziehen kann…