…befinden sich seine Anteile im Streubesitz, dann ist er auch im abkommensrechtlichen Sinne ansässig und somit abkommensberechtigt (vgl. Rz 553 f). 7.4.3.2.2. Besteuerung von Fondseinkünften aus inländischen Quellen im Zeitpunkt der Erzielung Rz 590: Österreichische Dividenden, die einem ausländischen Immobilieninvestmentfonds zufließen…
11.6. Non-Financial Entity (§§ 93 bis 95 GMSG) 11.6.1. Allgemeines (§ 93 GMSG) Rz 78: Eine Non-Financial Entity ("NFE") ist ein Rechtsträger, der kein Finanzinstitut ist. 11.6.2. Passiver NFE (§ 94 GMSG) Rz 79: Ein passiver NFE ist ein NFE, der…
2.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen Rz 77: § 61 Abs. 4 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…
1. Allgemeiner Teil 1.1. Grundsätzliches Rz 1: Die regulatorischen Rahmenbedingungen und die Besteuerung von Investmentfonds haben sich beginnend ab dem Jahr 2011 stark verändert durch die Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen im Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 111/2010), das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011…
5.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG) Rz 37: Es ist festzustellen, ob bei bestehenden Konten von Rechtsträgern der Kontoinhaber ein passiver NFE (§ 94 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en) ist, bei denen es sich um meldepflichtige…
2.2.4. Auffangtatbestand des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011 2.2.4.1. Allgemeines Rz 103: § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011 bildet einen Auffangtatbestand, der ausländische Investmentstrukturen rechtsformunabhängig erfasst, die keine OGAW oder AIF sind. Die Besteuerungsfolgen des § 186 InvFG…
…des § 31 EStG 1988. Zu den AIF-Einkünften vgl. Rz 175 f und 180. Um zu verhindern, dass bisher auf Ebene des Immobilienfonds nicht steuerverfangene stille Reserven nunmehr steuerpflichtig werden, bleiben bei der Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und anderen Wirtschaftsgütern außer Ansatz…
1. Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 bis 6 GMSG) 1.1. Umsetzung von Unionsrecht und einem Regierungsübereinkommender mehrseitigen Vereinbarung (§ 1 GMSG) Rz 1: Mit dem Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) wird die Anwendung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen sowohl im…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
1.2. Regulatorischer Rahmen 1.2.1. Wertpapierinvestmentfonds Rz 5: Der regulatorische Rahmen für Investmentfonds im steuerlichen Sinn wird im Wesentlichen von zwei Gesetzen geprägt: dem InvFG 2011 und dem AIFMG. Das InvFG 2011 legt die Bedingungen fest, zu denen Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in…
…erfolgt die Besteuerung nur bei Ausschüttung aus dem Fonds sowie - alternativ bzw. ergänzend - einmal jährlich nach dem Fondsgeschäftsjahresende in Form der Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge (siehe dazu näher Rz 152 f). Für den Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung der ausschüttungsgleichen Erträge ist die Auszahlung der Kapitalertragsteuer…
…Rz 27. Rz 98: Unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer OGAW im Inland vertrieben werden darf, richtet sich nach §§ 139 f InvFG 2011. Dazu sind die vollständigen Unterlagen an die FMA zu übermitteln. Jedoch ist es für die steuerliche Behandlung unbeachtlich, ob der Vertrieb rechtmäßig erfolgt…
11. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG) 11.1. Meldepflichtiges Konto (§ 88 GMSG) Rz 73: Ein meldepflichtiges Konto ist ein von einem meldenden Finanzinstitut eines teilnehmenden Staates geführtes Finanzkonto, dessen Inhaber eine oder mehrere meldepflichtige Person(en) oder ein passiver NFE, der von…
3.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen 3.1.1.2.1. Meldefonds (§ 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011) 3.1.1.2.1.1. Allgemeines Rz 158: § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 verpflichtet den steuerlichen Vertreter…
…öffentlich angeboten, sind die Erträge nicht endbesteuert. Zur Frage des Kapitalertragsteuerabzuges siehe Rz 402 f. Die Einkünfte aus der Ausschüttung sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter der Kennzahl 898 einzutragen. 4.1.1.4.3.2. Ausschüttungsgleiche Erträge Rz 426: Der gemäß § 40…
…Rz 330: Siehe zur Besteuerung bei beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die den Investmentfondsanteil im Privatvermögen halten, Rz 272 f. 3.2.3.2. EU-Quellensteuer Rz 331: Das österreichische EU-Quellensteuergesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft. Für Neukonten einer inländischen Zahlstelle…
4. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen 4.1. Anteile im Privatvermögen 4.1.1. Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 4.1.1.1. Allgemeines 4.1.1.1.1. Modifiziertes Transparenzprinzip Rz 386: Wie auch bei Investmentfonds erfolgt…
3.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz 3.34.1. Mehrkindzuschlag Rz 167: Für die Gewährung des Mehrkindzuschlags ist das für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständige Finanzamt zuständig (§ 9b Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für…
…weshalb sich hier keine Abweichungen zwischen privatem und betrieblichem Bereich ergeben. Zur zeitlichen Erfassung siehe Rz 284 f. Zu unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen siehe Rz 284 ff. Zu beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen siehe Rz 329 ff. Zu juristischen Personen siehe Rz 332 ff. Bei Immobilienfonds…
3.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 3.1.2.1. Allgemeines Rz 270: Natürliche Personen, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen der beschränkten Einkommensteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 EStG 1988. Die Steuerpflicht umfasst die in § 98 EStG 1988…