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PV-Erlass Rz 110–1123.1.2.4. Übersicht
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Netzinfrastruktur | Nutzung einer Leitungsanlage (innerhalb eines Gebäudes bzw. "hinter" einem gemeinsamen Netzanschluss, idR an NE7) | Versorgungsgebiet einer Trafostation (Netzebenen 6 und 7) | Versorgungsgebiet eines Umspannwerks/einer Mittelspannungs-Sammelschiene (Netzebenen 4 bzw. 5) | keine Einschränkung, österreichweit (Netzebenen 1 bis 7) | Vergünstigungen…

PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Steuergebiet unterliegen grundsätzlich der Elektrizitätsabgabe (§ 1 Abs. 1 Z 1 und Z 2 ElAbgG). Soweit der Überschusseinspeiser den von ihm erzeugten Strom in das öffentliche Netz und damit an ein "Elektrizitätsunternehmen" iSd § 7 Abs. 1 Z 11 ElWOG 2010 liefert, sind die Lieferungen nicht steuerbar …

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Bei Überschusseinspeisung sind sämtliche Stromlieferungen an das Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder die Energiegemeinschaft steuerbar und idR steuerpflichtig (Ausnahme bei Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994). Besteht die Haupttätigkeit des Abnehmers in Bezug auf den Erwerb der Stromlieferungen in deren Weiterlieferung…

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…€ für die Stromlieferung geht auf den Leistungsempfänger (Energieversorgungsunternehmen) über, sofern die Voraussetzungen des § 2 Z 2 iVm § 1 UStBBKV erfüllt sind. Randzahlen 27 bis 30: derzeit frei 2.1.3. Elektrizitätsabgabe Rz 31: Stromlieferungen eines Volleinspeisers in das öffentliche Netz und damit an ein …

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…UStR 2000 Rz 2908). Die iZm der Überschusseinspeisung abgegebenen Stromlieferungen an das Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder die Energiegemeinschaft sind steuerbar und steuerpflichtig (Normalsteuersatz). Die der Anlage für den Privatverbrauch entnommene Menge an Strom ist als eine einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellte Entnahme nach § 3 Abs…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.2.2. Umsatzsteuer Rz 151: In wirtschaftlicher Betrachtungsweise kommt es sowohl im Falle des Überschuss- als auch des Volleinspeisers zu einer Lieferung von Elektrizität durch den umsatzsteuerpflichtigen Eigentümer der Energieerzeugungsanlage an die EEG. Unter den Voraussetzungen des § 2 Z 2 UStBBKV schuldet diesfalls die…

PV-Erlass Rz 76–862.3. Inselbetrieb
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.3. Inselbetrieb 2.3.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Rz 76: Beim Inselbetrieb wird der produzierte Strom ausschließlich zur Eigenbedarfsdeckung verwendet und nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Je nach Verwendung des produzierten Stroms ist die Anlage der Privatsphäre bzw. hoheitlichen Sphäre oder der Sphäre der…

PV-Erlass Rz 592.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…für andere unternehmerische Zwecke genutzten Menge an Strom, so steht der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Anschaffung, Inbetriebnahme und Betrieb der Anlage nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 zur Gänze nicht zu. Eine Besteuerung der Stromlieferungen kann diesfalls unter den oben genannten…

PV-Erlass Rz 116–1173.1.3. Beteiligte, Begriffsdefinitionen
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Euro)." Die Lieferung von Strom an die Energiegemeinschaft ist energiegesetzlich ausgeschlossen. Im Steuerrecht ist jedoch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von einer Stromlieferung auszugehen. Bei Modellen, bei denen die Energieerzeugungsanlage im Eigentum des Mitglieds (Prosument) steht, werden die "Lieferung" von Energie an die Energiegemeinschaft und der Bezug…

PV-Erlass Rz 156–1583.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…niedrige Ebenen öffentlicher Netze eingesetzt werden, damit für die begünstigte Erzeugergemeinschaft nicht gesondert Leitungen verlegt werden müssen. Strommengen, die von begünstigten Elektrizitätserzeugern an einem anderen Ort verbraucht werden oder die sich keinem Mitglied einer EEG zuordnen lassen, sind von der Befreiung nicht erfasst (§ 3 Abs…

PV-Erlass Rz 612.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…nicht unmittelbar verwendete Strom (30%) wird in das Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen verkauft. Nach Maßgabe einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht liegt bei der Stromeinspeisung ein unternehmerischer Betrieb gewerblicher Art vor. Die Stromlieferungen sind steuerbar und steuerpflichtig. Die Stromnutzung iZm dem Kindergarten ist ebenfalls…

PV-Erlass Rz 14–152.1.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…kWpeak); die Leistung des Wechselrichters ist nicht relevant. "Anschlussleistung" ist gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 ElWOG 2010 die für die Netznutzung an der Übergabestelle vertraglich vereinbarte Leistung. Hinsichtlich der Einheitlichkeit einer Photovoltaikanlage ist auf den Zählpunkt abzustellen (§ 5 Abs. 1 Z 3 EAG). Die…

PV-Erlass Rz 36–402.2. Überschusseinspeiser
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…§ 7 Abs. 3 KStG 1988) dar, als Strom in das öffentliche Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder eine Energiegemeinschaft geliefert wird. Bei Vorliegen eines anderen Betriebes können die Einkünfte aus der Überschusseinspeisung in der Gewinnermittlung des anderen Betriebes erfasst werden, wenn die…

PV-Erlass Rz 42–452.2.1.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…produzierten Strommenge) werden für Zwecke der eigenen (pauschalierten) Land- und Forstwirtschaft verwendet, 1.200 kWh (10% der gesamten produzierten Strommenge) werden in das Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen um 120,00 € verkauft. Es liegt hinsichtlich der Überschusseinspeisung ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb vor…

PV-Erlass Rz 412.2.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2.1.2. Steuerbefreiung Rz 41: Die Ausführungen zu Volleinspeisern in Rz 14 f gelten entsprechend auch für Überschusseinspeiser. Beispiel 7: a) A installiert auf seinem Eigenheim eine Photovoltaikanlage mit 16 kWp. Damit werden 16.000 kWh Strom produziert. 12.000 kWh davon verbraucht…

PV-Erlass Rz 10–132. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen 2.1. Volleinspeiser 2.1.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 2.1.1.1. Allgemeines Rz 10: Bei Volleinspeisung stellt die Photovoltaikanlage grundsätzlich hinsichtlich des gesamten eingespeisten (verkauften) Stroms eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) unabhängig…

PV-Erlass Rz 129–1353.2.1.3. Besteuerung der Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Es gelten die Ausführungen in Abschnitt 2. Siehe auch Beispiel 27 in Rz 134. Rz 132: Die Überlassung der Photovoltaikanlage an die EEG und die Überschusseinspeisung ins öffentliche Netz stellen eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle dar, auch wenn Strom aus dieser Erzeugungsanlage für eine betriebliche Tätigkeit…