RIS AI
4 Treffer355 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957 anwendbar. Rz 14: Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Gebührenschuld entstanden ist. 1.7. Anwendbare Rechtslage Rz 15: Der Inhalt der…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG (siehe Rz 1083 ff) ist der Gegenbeweis zulässig, dass das Rechtsgeschäft zivilrechtlich nicht zustande gekommen ist (nichtige Rechtsgeschäfte). Rz 1008: Den Beweis, dass das Rechtsgeschäft tatsächlich nicht zustande gekommen ist…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…40a KFG 1967 eingerichtete Zulassungsstellen (siehe Rz 714) | | Z 23 | Anträge auf Bekanntgabe von Umweltdaten nach dem Umweltinformationsgesetz und nach gleichartigen landesgesetzlichen Vorschriften | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 24 | Ansuchen um Ausstellung und Vornahme der in …