C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge Rz 1518: Die Steuer je Monat beträgt bei allen übrigen Kraftfahrzeugen (nicht Krafträder und Kraftfahrzeuge der Klasse M1 [Personenkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen] (beispielsweise Kraftfahrzeuge der Klasse L6e, L7e oder N1) je Kilowatt…
…die ausschließlich anders als auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden, wie z.B. Kraftfahrzeuge, die auf einem Anhänger durch Österreich durchgeführt werden). Überzählige Anhänger (siehe Rz 1358 bis 1366) sind steuerbar, allerdings auf Grund von § 1 Abs. 2 KfzStG 1992 befreit. Rz 1353: Das…
…Beispiel: Ein Speditionsunternehmen hinterlegt die Kennzeichen seines Lkw für ein halbes Jahr und nimmt die Steuerbefreiung in Anspruch. Innerhalb dieses Zeitraumes betreibt es diesen Lkw jedoch mit zypriotischem Kennzeichen in Österreich. Diese Vorgehensweise ist aus kraftfahrrechtlicher Sicht unzulässig. Werden die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichentafeln hinterlegt…
…gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 KfzStG 1992 und werden daher gemäß § 63 Abs. 1 Z 6 BAO vom Zollamt Österreich vollzogen. Auf die diesbezügliche Arbeitsrichtlinie Kraftfahrzeugsteuer (GK-0900) vom 1. März 2007, BMF-010304/0011-IV/8/2007 idgF, wird verwiesen (siehe Abschnitt 2…
…Rz 1532: Für ein in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug, das vorübergehend im Inland benützt wird, wird die Steuer pro in Österreich verbrachtem Tag für dieses Kraftfahrzeug, je nachdem ob es sich um ein Kraftrad, einen Personen- und Kombinationskraftwagen oder um alle übrigen Kraftfahrzeuge handelt…
…Kastenwagen, Pritschenwagen ("Pick-up") und Kleintransporter. Rz 523: Kraftfahrzeuge der Klasse N1, welche bereits vor dem 1. Juli 2021 in Österreich, dem übrigen Unionsgebiet oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugelassen waren und aufgrund der Einstufung in der Kombinierten Nomenklatur (8704) bis 30…
…VwGH 18.05.2006, 2005/16/0282), unabhängig davon, ob der Anhänger in Österreich oder im Ausland verwendet wird. Rz 1363: Anhänger, die von einem Kraftfahrzeug eines anderen Steuerschuldners gezogen werden, sind bei der Feststellung der überzähligen Anhänger nicht zu berücksichtigen. Sie unterliegen in jedem…
Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967) Rz 28: Ein Anhänger, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, so mit einem Sattelzugfahrzeug gezogen zu werden, dass er dieses mit einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines…
B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen Rz 405: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Unter die Steuerpflicht des § 1 Z 1 NoVAG 1991 fällt auch die Lieferung von Kraftfahrzeugen, die anschließend im Vergütungsverfahren nachgemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 befreite Vorgänge betreffenim…
B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau Rz 572: Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau (z.B. Van, SUV, Kombi, Doppelkabinen-Kraftfahrzeug) sind ihrer Beschaffenheit nach eher zur Personen- als zur Warenbeförderung bestimmt und…
…einen Klein-Lkw der Position 8704 von Deutschland nach Österreich. Vor der Zulassung in Österreich wird das Kraftfahrzeug zu einem Pkw der Position 8703 umgebaut. Entscheidend ist, welcher KN-Position das Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung in Österreich zuzuordnen ist: Daher muss in diesem Fall…
…in die Genehmigungsdatenbank und damit eine Zulassung in Österreich ist nur möglich, wenn für dieses Kraftfahrzeug eine gültige Typengenehmigung vorliegt. Das Certificate of Conformity (Konformitätsbescheinigung) dient als Nachweis einer unionsweiten Typengenehmigung (EG/EU-Betriebserlaubnis). Bei einem in Österreich oder im übrigen Unionsgebiet erworbenen Kraftfahrzeug erfolgt…